Unterstützung für jugendgerechte Gesetzgebung
Ihr Ressort erarbeitet ein Gesetzesvorhaben und benötigt Unterstützung, um frühzeitig mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zu identifizieren?
Gerade in der Erarbeitungsphase des Gesetzesvorhabens können Erkenntnisse, die mithilfe des Jugend-Checks gewonnen werden, hilfreich bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung sein. Daher haben alle Ressorts der Bundesregierung die Möglichkeit, für ihre Vorhaben eine individuelle Unterstützung und Begleitung durch das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) anzufragen.
Sie vertreten ein Bundesland oder eine Kommune? Informationen zu Beratungsmöglichkeiten durch das KomJC finden sie hier.
Beratungsoption 1 – Jugendspezifische Folgenabschätzung
Das interdisziplinäre Team des KomJC berät Sie entweder zum Gesamtkonzept oder zu den von Ihrem Ressort spezifisch angefragten Punkten. Je nach Bedarf kann die Beratung unter anderem folgende Formate beinhalten:
- Eine schriftliche Einschätzung
- Ein gemeinsamer Workshop
- Eine Kombination aus schriftlicher Einschätzung und Workshop
Diese Beratungsleistung kann auch kurzfristig in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung eines Workshops durch das jeweilige Ressort finanziert werden muss.
Beratungsoption 2 – Jugendspezifische Folgenabschätzung und Jugendbeteiligung
Im Rahmen der Erarbeitung eines Vorhabens kann auch eine partizipative Beratung angefragt werden. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Beratung, welche sowohl die fachliche Beratung durch das KomJC als auch die Durchführung eines begleitenden Beteiligungsformats unter Einbeziehung junger Menschen umfasst. Das Beteiligungsformat wird vom KomJC konzipiert und zum Beispiel in Form eines jugend-audits umgesetzt. Die Einbindung der Perspektive junger Menschen als Betroffene und Expertinnen und Experten in eigener Sache kann die Wirksamkeit und Akzeptanz eines Vorhabens nachhaltig fördern. Für diese kostenpflichtige Beratungsleistung sollte je nach Umfang des Vorhabens ein Durchführungszeitraum von zwei bis vier Monaten eingeplant werden.
Ihr Ressort hat Interesse an einer jugendspezifischen Folgenabschätzung durch die Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums Jugend-Check oder möchte diese kombiniert mit einer Jugendbeteiligung durchführen lassen? Kontaktieren Sie uns gern.