Fragen und Antworten zum Jugend-Check und zum Kompetenzzentrum Jugend-Check
Häufige Fragen
Das KomJC prüft Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Stadium des Referentenentwurfs. Mithilfe des standardisierten Prüfverfahrens wird ermittelt, ob junge Menschen von dem geplanten Gesetz spezifisch betroffen sind und wenn ja, in welcher Weise. Die Ergebnisse werden im Jugend-Check festgehalten.
Sobald ein Regierungsentwurf zum geplanten Vorhaben vorliegt, prüft das KomJC diesen erneut und veröffentlicht ggf. einen aktualisierten Jugend-Check, der gemeinsam mit dem Jugend-Check zum Referentenentwurf angezeigt wird.
Das KomJC prüft nur Gesetzesvorhaben. Daher werden bei der Prüfung nur die geplanten Änderungen und die daraus resultierenden Änderungen betrachtet, nicht das bestehende Gesetz.
Die Prüfung der Gesetzesvorhaben durch das KomJC erfolgt anhand wissenschaftlich fundierter Methoden. Das KomJC nimmt nicht Stellung zu den Gesetzentwürfen, sondern stellt die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren systematisch, objektiv und differenziert dar, ohne sie zu bewerten.
Der Projektträger des KomJC ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV). Das FÖV ist eine vom Bund und allen Bundesländern getragene Forschungseinrichtung, die wissenschaftsbasierte Politik- und Verwaltungsberatung anbietet und über eine deutschlandweit einmalige Expertise im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung verfügt.
Das KomJC wird langfristig durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Auf die Inhalte des Jugend-Checks nehmen weder das BMFSFJ noch andere Ressorts der Bundesregierung Einfluss.
Das KomJC wendet ein zweistufiges Prüfverfahren an. Vor der Hauptprüfung eines Gesetzentwurfs steht eine Vorprüfung. Dabei wird geprüft, ob durch das Gesetzesvorhaben spezifische Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zu erwarten sind. Nur wenn die Antwort „Ja“ lautet, erfolgt die ausführliche Hauptprüfung und ein Jugend-Check wird erstellt.
Das KomJC veröffentlicht alle Versionen des Jugend-Checks auf der Webseite.
Jugend-Check zum Referentenentwurf
- Die Entwürfe aller Ressorts der Bundesregierung werden im Stadium des Referentenentwurfs geprüft. Stellt das KomJC eine spezifische Betroffenheit junger Menschen fest, wird ein Jugend-Check erstellt und veröffentlicht.
Jugend-Check zum Regierungsentwurf
- Sobald ein Regierungsentwurf vorliegt, prüft das KomJC, ob sich durch mögliche Änderungen im Entwurf weitere Auswirkungen auf junge Menschen ergeben. In diesem Fall wird der Jugend-Check aktualisiert und eine Fassung zum Regierungsentwurf veröffentlicht. Beide Fassungen werden gemeinsam angezeigt.
Kurzfassung Bundestag
- Liegt ein Regierungsentwurf vor, veröffentlicht das KomJC eine Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse. Diese Fassung wird auch dann veröffentlicht, wenn kein Jugend-Check zum Regierungsentwurf veröffentlicht wird. Die Kurzfassung Bundestag wird an die federführenden und mitberatenden Ausschüsse des Deutschen Bundestages verschickt.
Kurzfassung Jugend-Seite
- Auf der Jugend-Seite veröffentlicht das KomJC eine Kurzfassung mit den wichtigsten Ergebnissen des Jugend-Checks. Diese Version richtet sich mit einfacher Sprache und der Erklärung der Fachbegriffe an junge Menschen.
Eine Adaption des Jugend-Checks auf Landesebene oder in Kommunen ist möglich und beispielsweise in Thüringen bereits geschehen. Voraussetzung ist eine Anpassung des Prüfinstruments an die spezifischen Besonderheiten des Bundeslandes oder der Region.
Das KomJC hat Qualitätsstandards definiert, die für einen Jugend-Check erfüllt sein müssen. Hierzu gehört, dass die jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung unter Nutzung eines Prüfinstruments und mit standardisiertem Prüfverfahren erfolgen sollte. Wichtig sind zudem das Prüfraster und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gruppen junger Menschen. Daneben haben wir zusätzliche Kriterien festgehalten, die zu einem guten Jugend-Check beitragen, etwa die Veröffentlichung aller Jugend-Checks.
Das KomJC legt großen Wert auf die Perspektiven und Meinungen junger Menschen. Junge Menschen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache: Das KomJC bezieht die Erfahrungen aus ihren unterschiedlichen Lebenslagen durch regelmäßige Beteiligungsformate in seine Arbeit ein. Ziel dieser Beteiligungsformate ist es, die Lebenswirklichkeit junger Menschen im Prüfinstrument und in den Jugend-Checks angemessen abzubilden und das jugendgerechte Angebot des KomJC mithilfe des Feedbacks junger Menschen zielgruppengerecht zu gestalten.
Dazu nutzt das KomJC unterschiedliche Formate. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Das KomJC konzentriert sich bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben auf die Auswirkungen, die das Gesetz bei zum Zeitpunkt der Umsetzung auf junge Menschen haben kann. Wird ein Jugend-Check erstellt, vergleicht er somit nicht die Folgen für die aktuelle Jugend mit potenziellen Folgen für zukünftige Generationen. Ebenso wenig kann der Jugend-Check darstellen, welche möglichen langfristigen Folgen sich aus den festgestellten Auswirkungen ergeben können.
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