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Jugend-Check auf Landesebene

Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten

Der Jugend-Check ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung, mit dem die beabsichtigten und nicht beabsichtigten Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren aufzeigt werden können.

Das Instrument Jugend-Check lässt sich auf Gesetzesvorhaben auf Landesebene sowie kommunaler Ebene übertragen. Ein wirkungsvoller Jugend-Check muss jedoch die jeweils spezifischen Gegebenheiten des Landes bzw. der Kommune mit einbeziehen. Daher lässt sich das Prüfinstrument des Jugend-Checks auf Bundesebene nicht einfach auf andere Ebenen übertragen.

Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Weitere Bundesländer haben die Einführung eines Jugend-Checks im Koalitionsvertrag vereinbart und stehen mit dem KomJC in Kontakt.

Als unabhängige Fachstelle für die jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung bietet das KomJC Ihnen gerne eine spezifische Beratung für Ihr Anliegen an.

Eine Frau mit einem gelben Hut und Rucksack steht in Erfurt an der Krämerbrücke und schaut Richtung Ägidienkirche.

Jugend-Check Thüringen

Als erstes Bundesland in Deutschland hat Thüringen den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt. Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen beim Kompetenzzentrum Jugend-Check ist ebenfalls am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung angesiedelt.

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