Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten
Der Jugend-Check ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung, mit dem die beabsichtigten und nicht beabsichtigten Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren aufzeigt werden können.
Das Instrument Jugend-Check lässt sich auf Gesetzesvorhaben auf Landesebene sowie kommunaler Ebene übertragen. Ein wirkungsvoller Jugend-Check muss jedoch die jeweils spezifischen Gegebenheiten des Landes bzw. der Kommune mit einbeziehen. Daher lässt sich das Prüfinstrument des Jugend-Checks auf Bundesebene nicht einfach auf andere Ebenen übertragen.
Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Weitere Bundesländer haben die Einführung eines Jugend-Checks im Koalitionsvertrag vereinbart und stehen mit dem KomJC in Kontakt.
Als unabhängige Fachstelle für die jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung bietet das KomJC Ihnen gerne eine spezifische Beratung für Ihr Anliegen an.