Eine von der Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission hat den 17. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt. Dieser analysiert umfassend die aktuelle Lage von jungen Menschen in Deutschland und rückt die Jugendpolitik in den Fokus. Dabei nennt der Bericht auch den Jugend-Check des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) als wichtige jugendpolitische Maßnahme in Deutschland.
Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht setzt sich unter anderem mit der Lage der Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland auseinander. Dabei macht der Bericht deutlich, dass diese nicht mit der Kinder- und Jugendhilfepolitik gleichgesetzt werden könne. Stattdessen müssten für eine gelungene Kinder- und Jugendpolitik alle gesellschaftlichen Bereiche in den Blick genommen werden. Das entspricht dem, was das KomJC seit 2017 in seiner Arbeit festgestellt hat: Gesetzesvorhaben aus allen Politikfeldern haben Auswirkungen auf junge Menschen. Daher ist es wichtig, dass sie von Beginn an mitgedacht werden. Mittlerweile hat das KomJC Jugend-Checks zu Gesetzesvorhaben aus nahezu allen Politikbereichen veröffentlicht. Das zeigt, dass junge Menschen ressortübergreifend von Gesetzgebung betroffen sind.
Der Kinder- und Jugendbericht sieht im Fokus der aktuellen Jugendpolitik die „(Weiter-)Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik“ und hält fest:
Hierzu gehört beispielsweise auch der Jugend-Check, der Gesetzesentwürfe auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren überprüft.
Das Statement der Bundesregierung zum Bericht unterstützt diese Sichtweise und hebt ebenfalls den Jugend-Check als eine Maßnahme hervor, die dazu beiträgt die Belange junger Menschen ressortübergreifend zu berücksichtigen: „Die Anliegen junger Menschen betreffen nicht nur das Politikfeld „Kinder und Jugend“, sondern ziehen sich als generationale Perspektive durch alle Politikfelder. Um den Blick auf die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu schärfen, muss diese Perspektive bei allen (Regelungs-)Vorhaben berücksichtigt werden (zum Beispiel durch den Jugend-Check).“ (17. KJB, S. 11)
Auch abseits der Bundesebene findet das Thema Jugend-Check im Bericht Berücksichtigung: Im Statement der Bundesregierung wird auf die EU-Ebene hingewiesen, wo aktuell ein EU-Jugend-Check entwickelt wird (Vgl. 17. KJB, S. 17). Im Berichtsteil wird darüber hinaus der Thüringer Jugend-Check als jugendpolitische Maßnahme auf Länderebene genannt, der wie das KomJC ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) ist (Vgl. 17. KJB, S. 191).
Die Sachverständigenkommission der Bundesregierung hat den 17. Kinder- und Jugendbericht im September 2024 gemeinsam mit Bundesjugendministerin Lisa Paus vorgestellt. In jeder Legislaturperiode wird ein Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht. Bei dem aktuellen Bericht handelt es sich um einen Gesamtbericht, der sich wie jeder dritte Bericht umfassend mit der Lage junger Menschen in Deutschland auseinandersetzt. Zum ersten Mal wurden auch junge Menschen an der Erstellung eines Kinder- und Jugendberichtes beteiligt: Die Sachverständigenkommission führte unter anderem zehn Beteiligungsworkshops zu verschiedenen Fragestellungen durch. Insgesamt seien laut Sachverständigenkommission rund 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren beteiligt worden.