Wonach suchen Sie?

alle Jugend-Checks
Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
20. Aug. 2024

3. KiTa-Qualitätsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Stand 15.08.2024)

Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Quellen

Ziel des Gesetzesentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, unter anderem das KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetz weiterzuentwickeln um so bestehende Unterschiede beim Zugang zu und in der Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in den Bundesländern auszugleichen. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 15. August 2024, 20 f. Zusätzlich zu bereits laufenden Anstrengungen der Bundesländer sollen fortan weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 26, 40.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Künftig soll den Ländern die Verpflichtung obliegen, mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften durchzuführen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz). Die Maßnahme kann z.B. in der Einführung von vergüteten und angeleiteten Modellen in der Erstausbildung in den Assistenzberufen liegen. Dies könnte die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder anderen pädagogischen Ausbildungen verbessern, da dadurch ggf. mehr junge Menschen die Möglichkeit einer vergüteten Ausbildung erhalten.
  • Als eine weitere in der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ benannte Maßnahme soll die Einführung bzw. der Ausbau von Einstiegsmodellen für junge Menschen ohne mittleren Schulabschluss umgesetzt werden können. Dies kann die Bildungschancen betroffener junger Menschen verbessern und ihnen künftig Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen Bereich ermöglichen.
  • Inwiefern sich die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in pädagogischen Ausbildungen verbessern, hängt jedoch von den in den Ländern tatsächlich gewählten Maßnahmen ab.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder für eine andere Ausbildung, welche sie für die pädagogische Arbeit in einer Kindertagesstätte qualifiziert, interessieren. Besonders betroffen könnten dabei junge Menschen in westdeutschen Bundesländern sein, da hier ein größerer Personalmangel prognostiziert wird. So wird für Westdeutschland bis zum Jahr 2030 mit einer Personallücke von 50.000 bis 90.000 Personen in der Kindertagesbetreuung gerechnet. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 20.

Jugendrelevante Auswirkungen

Verbesserte Bildungsbedingungen und -möglichkeiten in pädagogischen Ausbildungen

§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Mit der geplanten Gesetzesänderung soll der Maßnahmenkatalog zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung neu gefasst werden. Künftig sollen auch solche Maßnahmen Bestandteil dieses Kataloges sein, die zu der „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung beitragen“, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz. Das Gesetz soll dabei die Verpflichtung für die Länder enthalten, dass aus dem formulierten Handlungsfeld der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften mindestens eine Maßnahme durchzuführen ist, vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz. Als Orientierung für mögliche Maßnahmen sollen die Empfehlungen der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ dienen. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 44; Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag. Empfehlungen der AG ‚Gesamtstrategie Fachkräfte‘“, 2024, 1, 11, https://www.bmfsfj.de/resource/blob/240038/23b7b41880a2ca6e962c01271fb1fbca/empfehlungspapier-gesamtstrategie-fachkrafte-in-kitas-und-ganztag-data.pdf (zuletzt abgerufen am 19.08.2024). Zu den dort vorgeschlagenen Maßnahmen gehören u.a. die Einführung von vergüteten und angeleiteten Modellen in der Erstausbildung in den Assistenzberufen sowie die Einführung bzw. der Ausbau von Einstiegsmodellen ohne mittleren Schulabschluss. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 44.

Wenn Bundesländer künftig vermehrt Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung durchführen müssen, kann dies die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder anderen pädagogischen Ausbildungen verbessern. So gelten vergütete und berufsbegleitende Ausbildungsmodelle dort, wo sie bereits angeboten werden, als sehr gefragt. Vgl. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), „FACHKRÄFTEBAROMETER Frühe Bildung 2023“, 2023, 119. Bauen Bundesländer diese Modelle künftig vermehrt aus bzw. führen sie erstmals ein, könnten mehr junge Menschen die Möglichkeit einer vergüteten Ausbildung erhalten. Dies könnte besonders relevant für junge Menschen sein, die nicht von staatlicher Unterstützung in der Ausbildung abhängig sein wollen, sich ohne diese allerdings die schulische Ausbildung in den Assistenzberufen nicht leisten können, z.B. weil sie aus Familien mit geringem oder stark schwankendem Einkommen kommen. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag. Empfehlungen der AG ‚Gesamtstrategie Fachkräfte‘“, 11. Zudem kann eine Ausbildungsvergütung den Druck auf junge Menschen verringern, neben der Ausbildung durch einen Nebenjob Einkommen zu erwirtschaften.

Die in der Gesamtstrategie genannte Maßnahme der Einführung bzw. des Ausbaus von Einstiegsmodellen Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1, 11. kann die Bildungschancen junger Menschen ohne mittleren Schulabschluss fördern. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 44. Solch ein Modell existiert bisher z.B. in Hamburg. Dort ist eine praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss möglich. Vgl. Hamburger Institut für Berufliche Bildung, „Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (SPA)“, 2024, https://hibb.hamburg.de/bildungswege-abschluesse/schulische-berufsausbildung/vollqualifizierende-berufsfachschule/berufsfachschule-fuer-sozialpaedagogische-assistenz-spa/ (zuletzt abgerufen am 19.08.2024). Im Jahr 2022 schlossen 124.000 junge Menschen in Deutschland die Schule mit dem Hauptschulabschluss ab. Vgl. „Vorausberechnung der Zahlen der Schüler/-innen und Absolvierenden 2022 bis 2035“, 2023, 59, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Dok_237_Vorausberechnung_Schueler_Abs_2022_2035.pdf (zuletzt abgerufen am 19.08.2024). Dies könnte ihnen zukünftig weitere Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen Bereich eröffnen.

Anmerkungen und Hinweise

Inwiefern sich die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in pädagogischen Ausbildungen verbessern, hängt jedoch von den in den Ländern tatsächlich gewählten Maßnahmen ab.

Quellen

nach oben