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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
24. Nov. 2025

Digitaler Führerschein

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Stand: 07.11.2025)

Ressort: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Quellen

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, u. a. für die Einführung des digitalen Führerscheins eine allgemeine Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu schaffen. Der digitale Führerschein soll den derzeitigen Kartenführerschein dabei nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen und als Nachweis über eine Fahrerlaubnis dienen.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesrats-Drucksache no. 647/25 (07.11.2025), 20, 49 (Gesetzesbegründung). Die Regelungen zum digitalen Führerschein sollen an dem Tag in Kraft treten, an welchem die technischen Gegebenheiten zur Erstellung eines digitalen Führerscheins vorliegen, vgl. Art. 9 Abs. 3 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Mit der Gesetzesänderung soll eine Rechtsgrundlage für die Einführung des digitalen Führerscheins geschaffen werden, welcher ergänzend zum Kartenführerschein im Inland genutzt werden können soll (§ 2 Abs 1a und 1b StVG). Aufgrund der umfassenden Verwendung des Smartphones in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen könnte die Einführung des digitalen Führerscheins für sie besonders attraktiv sein und eine nutzerfreundlichere Alternative zum Kartenführerschein darstellen.
  • Der digitale Führerschein soll vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden, wenn die Antragssteller über ein geeignetes mobiles Endgerät verfügen, auf dem ein Anwenderprogramm installiert ist (§ 2d Abs. 2 Nr. 2 StVG). Dies kann jungen Menschen einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, da die Beantragung des digitalen Führerscheins grundsätzlich nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Da ein geeignetes mobiles Endgerät vorliegen muss, kann dies eine Zugangshürde für junge Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln darstellen.
  • Für junge Menschen aus dem EU-Ausland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, die in Deutschland leben, wäre die Beantragung des digitalen Führerscheins indessen mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn sie nicht bereits über eine eID-Karte verfügen und ihren ausländischen Führerschein bereits in einen deutschen Führerschein haben umschreiben lassen. Dadurch könnte der digitale Führerschein für sie an Attraktivität verlieren.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen im Alter von 17 bis 27 Jahre, die Inhaber eines Kartenführerscheins sind oder zeitnah einen Führerschein machen werden und zugleich Interesse an der Nutzung eines digitalen Führerscheins haben. In dieser Gruppe spezifisch betroffen sind junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren, die eine Staatsbürgerschaft aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und in Deutschland leben.

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass insbesondere junge Personen, die einen Führerschein neu erwerben, den digitalen Führerschein beantragen werden. Hierbei wird von einer Akzeptanzquote von 80 Prozent ausgegangen.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, 24 (Gesetzesbegründung). Zum 1. Januar 2025 besaßen 127.344 17-Jährige sowie 3.641.220 Personen zwischen 18 und 24 Jahren einen PKW-Führerschein.Vgl. Kraftfahrt-Bundesamt, Bestand an allgemeinen Fahrerlaubnissen 1) im ZFER am 1. Januar 2025 nach Geschlecht, Lebensalter und Fahrerlaubnisklassen (2025), eigene Berechnungen.

Jugendrelevante Auswirkungen

Alternative zum Kartenführerschein durch die Einführung eines zusätzlichen digitalen Führerscheins

§§ 2 Abs. 1a und 1b; 2d Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 4 StVG

Mit dem Gesetz soll die Rechtsgrundlage zur Einführung eines digitalen Führerscheins geschaffen werden, welcher ergänzend zum Kartenführerschein im Inland genutzt werden können soll, vgl. § 2 Abs 1a und 1b StVG.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, 20, 49 (Gesetzesbegründung). Der digitale Nachweis des Führerscheins soll u. a. dann ausgeschlossen sein, wenn gegen die Person ein Fahrverbot besteht oder ihre Fahrerlaubnis erloschen ist, vgl. § 2 Abs. 1b Nr. 1 und Nr. 2 StVG.

Berechtigt zur Beantragung eines digitalen Führerscheins sollen Personen sein, die über einen gültigen deutschen Kartenführerschein verfügen, der nicht vor 1999 ausgestellt wurde, vgl. § 2d Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 StVG. Der digitale Führerschein soll vom Kraftfahrt-Bundesamt erstellt werden, wenn ein geeignetes mobiles Endgerät vorliegt, auf dem ein entsprechendes Anwenderprogramm eingerichtet sein muss, vgl. § 2d Abs. 2 Nr. 2 StVG. Zusätzlich muss die antragstellende Person über einen Ausweis oder ein mobiles Endgerät verfügen, durch die ein nach § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG) gültiger Identitätsnachweis möglich ist, vgl. § 2d Abs. 2 Nr. 3 StVG. Der digitale Führerschein soll sodann alle Daten eines deutschen Kartenführerscheins enthalten mit Ausnahme der Unterschrift der antragstellenden Person, vgl. § 2d Abs. 4 StVG.

Die Beantragung eines digitalen Führerscheins könnte insbesondere für junge Menschen eine digitale Alternative zum Kartenführerschein darstellen. Ein digitaler Führerschein soll den Kartenführerschein auch künftig nicht ersetzen, kann jungen Menschen im Alltag allerdings gewisse Annehmlichkeiten verschaffen, da sie ihren Führerschein so auch auf ihrem Smartphone nachweisen können. Die Nutzungsquote von Smartphones unter jungen Menschen ist hoch: Bereits 93 Prozent der 12- bis 19-Jährigen verfügten im Jahr 2024 über ein eigenes Smartphone,Vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, JIM-Studie 2024. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12-bis 19-Jähriger (2024), 7, https://mpfs.de/app/uploads/2024/11/JIM_2024_PDF_barrierearm.pdf,Gerätebesitz Jugendlicher 2024 – Vergleich 2023, letzter Abruf: 11.11.2025. wodurch solche Geräte bei Jugendlichen bereits vor dem Führerschein im Einsatz sind. Es ist zu vermuten, dass junge Menschen in der Regel ihr Mobiltelefon mit sich führen, wenn sie das Haus verlassen. Dagegen könnte die Bedeutung eines Portemonnaies (oder ähnlichem), in welchem ein Kartenführerschein verwahrt wird, zunehmend an Bedeutung verlieren und im Alltag junger Erwachsener eine eher geringe Rolle spielen. Das Smartphone ersetzt dabei immer mehr Funktionen, für die bislang einzelne Karten genutzt werden mussten. So nutzten in der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen 84 Prozent zumindest ab und an ihr Smartphone oder ihre Smartwatch zum Bezahlen.Vgl. Bitkom, Fast alle bezahlen kontaktlos – auch bei den Senioren (2023), https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Fast-alle-bezahlen-kontaktlos-auch-bei-den-Senioren, letzter Abruf: 11.11.2025. Durch die umfassende Verwendung des Smartphones in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen könnte für sie die Beantragung eines digitalen Führerscheins attraktiv sein, um ihre Fahrerlaubnis vorzuweisen. Insbesondere auch dann, wenn der Führerschein gerade erworben wird. Da die Beantragung des digitalen Führerscheins nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist von einem niedrigschwelligen Zugang für junge Erwachsene auszugehen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, in dem junge Menschen über ein „geeignetes“ mobiles Endgerät verfügen, welches wiederum Voraussetzung ist, um das Anwenderprogramm nutzen zu können.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, 12 (Gesetzesbegründung), § 2d Abs. 2 Nr. 2 StVG. Sofern junge Menschen nicht über ein NFC-fähiges Smartphone verfügen, können Kosten für ein Lesegerät anfallen, um den Ausweis auslesen zu können. Insofern könnte der Zugang zum digitalen Führerschein für junge Menschen, die über kein geeignetes Endgerät verfügen, etwa weil sie nur ein geringes oder kein Einkommen haben, mit Hürden verbunden sein. Weiterhin fallen die Kosten für den Kartenführerschein auch in Zukunft an, weshalb junge Menschen diesbezüglich nicht finanziell entlastet werden.

Junge Menschen aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und auch ihre Führerscheinprüfung in Deutschland absolvieren, können den digitalen Führerschein jedoch lediglich dann nutzen, wenn sie weitere Kosten in Kauf nehmen. Zwar bleibt die Beantragung des digitalen Führerscheins als solches auch für sie kostenfrei, allerdings benötigen sie eine eID-Karte, um den elektronischen Identitätsnachweis erbringen zu können, die – wie der Personalausweis – jedoch 37 Euro kostet.Vgl. Bundesministerium des Innern, Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR (2025), https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html, letzter Abruf: 11.11.2025. Für sie entstehen damit zusätzliche Kosten, wenn sie einen digitalen Führerschein beantragen wollen, da die eID-Karte im Vergleich zum Personalausweis keine Pflicht ist. Sofern Betroffene ihren Führerschein in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR gemacht haben und den digitalen Führerschein in Deutschland nutzen wollen, müssen sie neben der eID-Karte auch ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, was ebenfalls mit weiteren Kosten verbunden wäre. Damit wäre der Zugang zum digitalen Führerschein für junge Menschen aus der EU und dem EWR mit deutlichen Zusatzkosten verbunden, weshalb dessen Nutzung für sie ggf. weniger attraktiv ist.

Quellen

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