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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
27. Juni 2024

Gesundes-Herz-Gesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) (Stand 14.06.2024)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Prävention und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz-GHG)“, 16. Juni 2024, 1. Hierfür soll durch verschiedene Maßnahmen die Früherkennung von Erkrankungen u.a. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessert werden.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Es ist vorgesehen, dass Jugendliche ab 12 Jahren bzw. ihre Eltern zukünftig proaktiv durch Mitteilung ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse zur Teilnahme an der J1-Untersuchung eingeladen werden sollen (§ 26 Abs. 3 S. 4 SGB V). Die Einladung zur Vorstellung im Rahmen der J1-Untersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren kann den Kreis der Jugendlichen, die an einer solchen Untersuchung teilnehmen, erweitern. In diesem Rahmen könnten gesundheitliche Probleme, insbesondere kardiovaskuläre Erkrankungen, frühzeitiger erkannt und ggf. Therapien eingeleitet werden.
  • Des Weiteren kann die gezielte Einladung zum „Check-up 25“ dazu beitragen, dass auch junge Erwachsene ihre Gesundheit in den Blick nehmen und über Gesundheitsrisken aufgeklärt werden (§ 25c Abs. 2 S. 1 SGB V). Dies kann sich für sie langfristig förderlich auf ihre Gesundheit auswirken.
  • Auch soll durch die Ausweitung und Finanzierung medikamentöser Therapien die Möglichkeit der Entwöhnung bei einer Nikotinabhängigkeit niedrigschwelliger werden (§ 35 Abs. 2 SGB V). Dies könnte dazu beitragen, dass bereits frühzeitige Entwöhnungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können und so ein früherer Rauchstopp nikotinbedingte Schäden abwenden kann.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die künftig das Angebot von Gesundheitsuntersuchungen, beispielsweise im Rahmen der J1-Untersuchung oder des „Check-up 25“, wahrnehmen möchten. Auch junge Menschen, die bestimmte Therapien, z.B. bei der Entwöhnung von Nikotin benötigen, können durch den Gesetzentwurf betroffen sein.

Jugendrelevante Auswirkungen

Ausweitung von Vorsorgeuntersuchungen und Therapiemöglichkeiten

§§ 25c Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 und S. 3 Nr. 1 und 2; 26 Abs. 3 S. 4; 26 Abs. 2a; 35 Abs. 2 SGB V

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jugendliche ab 12 Jahren bzw. ihre Eltern zukünftig proaktiv durch Mitteilung ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse an die Teilnahme an der J1-Untersuchung erinnert werden bzw. zu dieser eingeladen werden sollen, vgl. § 26 Abs. 3 S. 4 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V). Bisher ist eine Aufforderung bzw. Einladung zur Teilnahme an dieser Untersuchung nicht erfolgt, sondern musste von den Jugendlichen bzw. ihren Eltern selbst initiiert werden. Auch der Umfang von Gesundheitsuntersuchungen im Jugendalter soll ausgeweitet werden. Kinder und Jugendliche sollen fortan im Rahmen der Untersuchung einen Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung einer Fettstoffwechselstörung mit Fokus auf Familiäre Hypercholesterienämie Vgl. „Gesundes-Herz-Gesetz-GHG“, 36. haben, vgl. § 26 Abs. 2a SGB V.

Für junge Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, soll künftig die Einladung zur Gesundheitsuntersuchung „Check-Up 25“ durch die (gesetzlichen) Krankenkassen erfolgen, vgl. § 25c Abs. 2 S. 1 SGB V. Auch der Umfang dieser Check-Up Untersuchung soll um die Leistungen erweitert werden, die zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und -Risiken dienen, vgl. § 25c Abs. 1 S. 1 SGB V. Neben der Einladung zu dieser Untersuchung sollen die (gesetzlichen) Krankenkassen einen Gutschein übersenden, dessen Wert in der Kostenübernahme einer Beratung und Messung zu Risikofaktoren und der Einschätzung des eigenen Erkrankungsrisikos von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus in einer Apotheke besteht, vgl. § 25c Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB V. Um den Versicherten die Terminvereinbarung für die Gesundheitsuntersuchung zu erleichtern, soll die Einladung zudem einen Hinweis auf die Terminstelle der Kassenärztlichen Vereinigung enthalten, die sodann die Terminvermittlung übernehmen soll, vgl. § 25c Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V.

Zudem soll künftig die Möglichkeit einer medikamentösen Therapie zur Entwöhnung bei einer Nikotinabhängigkeit niedrigschwelliger durch die Ausweitung und Finanzierung medikamentöser Therapien durch die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht werden, vgl. § 35 Abs. 2 SGB V. Derzeit ist für die Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse eine schwere Tabakabhängigkeit notwendig, nach der Gesetzesänderung soll die Therapie bzw. die Versorgung mit entsprechenden Medikamenten bereits unabhängig von der Schwere der Abhängigkeit übernommen werden können. Vgl. „Gesundes-Herz-Gesetz-GHG“, 25.

Der geplante Versand von Einladungen zur J1-Untersuchung kann, sofern der Aufforderung zur Untersuchung nachgekommen wird, zu einer Steigerung der Teilnahmequote führen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Teilnahmequote an der J1-Untersuchung mit etwa 46 bis 48 Prozent (in den Jahren 2012 bis 2014) deutlich unter denen der U1 bis U9-Untersuchungen lag (über 95 Prozent), könnte eine direktere Ansprache für die Erhöhung der Teilnahmequote förderlich sein. Vgl. H. Ebrahimzadeh-Wetter u. a., „Jugendgesundheitsuntersuchung – Eine repräsentative Elternbefragung der BZgA zu Determinanten der Inanspruchnahme der J1“, Das Gesundheitswesen 86, Nr. S02 (2024), https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0044-1781759. Die J1-Untersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren soll – neben einer körperlichen Untersuchung – auch einen Raum bieten, um über vertrauliche Themen und mögliche Probleme in der Schule zu sprechen. So können junge Menschen bei verschiedenen Fragen beraten werden, der Impfstatus überprüft und ggf. bei Erkrankungen Therapien frühzeitig eingeleitet werden. Vgl. Ebrahimzadeh-Wetter u. a. Da die Untersuchungsinhalte der J1-Untersuchung u.a. mit Blick auf die Herz-Kreislauf-Gesundheit ausgeweitet werden sollen, könnte in Fällen von Erkrankungen rechtzeitig eine notwendige Therapie eingeleitet und somit nachgewiesenermaßen das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen gemindert werden. Vgl. „Gesundes-Herz-Gesetz-GHG“, 3. Die Beratungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen könnten somit langfristig die Lebensqualität der jungen Menschen begünstigen, denn ein frühzeitiger und dauerhaft gesunder Lebensstil ist grundlegend für die Primärprävention von kardiovaskulären Erkrankungen. Richard Eyermann, „Evidenzbasierte Empfehlungen zur primären Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen (CVD): Focus Kinder und Jugendliche“, Klinische Pädiatrie 221, Nr. 2 (2009): 221-A49. Zusätzlich kann sich die vorgesehene Erweiterung von Untersuchungsinhalten im Jugendalter hinsichtlich einer Fettstoffwechselerkrankung förderlich auf die Gesundheit der betroffenen Jugendlichen auswirken, indem frühzeitig behandelt und aufgeklärt wird.

Auch für junge Erwachsene soll die Vorsorge leichter zugänglich werden. Durch gezielte Ansprachen über Einladungsschreiben zum „Check-up 25“ könnten künftig mehr junge Menschen von diesen Untersuchungen Gebrauch machen und somit, insbesondere bei familiären Vorbelastungen, Therapien frühzeitig angeboten werden. Auch eine Beratung hinsichtlich lebensstilbezogener Gesundheitsrisiken, wie zu wenig Bewegung oder Alkohol- und Tabakkonsum, Vgl. „Gesundes-Herz-Gesetz-GHG“, 2. kann den jungen Menschen helfen, gesundheitsförderliche Maßnahmen zu ergreifen und so langfristig eine bessere Lebensqualität zu erlangen bzw. aufrecht zu erhalten. Vor allem auch mit Blick auf die spezifische Lebensphase der jungen Erwachsenen, in der vor allem die Ausbildung, der Berufseinstieg und der Aufbau eines eigenständigen Haushalts mit Ablösung von der Herkunftsfamilie im Fokus stehen, Vgl. Günter Krampen und Barbara Reichle, „Entwicklungsaufgaben im frühen Erwachsenenalter“, in Entwicklungspsychologie, hg. von Rolf Oerter und Leo Montada (Weinheim u.a.: Beltz PVU, 2008), 333–64. könnte die Sorge um die eigene Gesundheit mitunter zu kurz kommen.

Hinsichtlich der Bestrebungen, den Nikotinkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren, sollen künftig mehr medikamentöse Therapien durch die (gesetzlichen) Krankenkassen gewährt werden. Dies ist insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene interessant, da eine frühzeitige Entwöhnung von Nikotin langfristig förderlich für die Gesundheit ist und vor irreversiblen Schäden schützen kann. Vgl. Thomas Meißner, „ÄrzteZeitung“, Raucher: „Entwöhnung kommt oft viel zu spät“, 2020, https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Entwoehnung-kommt-oft-viel-zu-spaet-409870.html. Vor allem auch mit Blick auf den gestiegenen Konsum von E-Zigaretten Vgl. Deutsches Ärzteblatt, „Mehr Heranwachsende konsumieren E-Zigaretten“, 2023, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146477/Mehr-Heranwachsende-konsumieren-E-Zigaretten. können Maßnahmen zur Entwöhnung ein wichtiger Schritt zu einer besseren Gesundheit von jungen Menschen sein.

Anmerkungen und Hinweise

Es bleibt anzumerken, dass die Maßnahme der Versendung von Einladungsschreiben durch die Krankenkassen lediglich für die gesetzlichen Krankenassen verpflichtend sein sollen. Den privaten Krankenkassen wird freigestellt, entsprechende Einladungsschreiben zu versenden. Für Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die privat krankenversichert sind, gelten die jeweiligen Maßnahmen ihrer entsprechenden Krankenkasse.

Um das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel zu erreichen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen, können neben den vorgeschlagenen therapeutischen Maßnahmen vor allem auch frühzeitige Aufklärung und Bildung sowie Public-Health-Maßnahmen (z.B. Verbot von Tabakwerbung) eine wichtige Rolle spielen. Vgl. Benjamin Kuntz, „Bildung und Gesundheit“, in Die Gesellschaft und ihre Gesundheit. 20 Jahre Public Health in Deutschland: Bilanz und Ausblick einer Wissenschaft, hg. von Thomas Schott und Claudia Hornberg (Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011), 311–27.

Quellen

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