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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
14. Okt. 2024

pAV-Reformgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Stand 23.09.2024)

Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge zu reformieren, um deren Attraktivität sowie Verbreitungsgrad zu steigern.Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)“, 23. September 2024, 45. Dafür soll künftig die private Altersvorsorge kostengünstiger, flexibler, transparenter und renditestärker werden. Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 1. Mit dem Reformvorhaben soll auch für junge Menschen ein Anreiz für mehr Ersparnisbildung durch den Abschluss privater Altersvorsorgeverträge geschaffen werden.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 1. Zudem sollen eine Reihe an Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zur Möglichkeit der Vergleichbarkeit von Produkten der privaten Altersvorsorge geschaffen werden,Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 41. wie beispielsweise verstärkte Informationspflichten der Anbieter und eine digitale Vergleichsplattform.

Die Vorschriften über die Grundzulage der privaten Altersvorsorge sollen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten, vgl. Art. 14 Abs. 2 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Die Regelungen zur Einrichtung einer digitalen Vergleichsplattform für private Altersvorsorgeprodukte soll zum 01.Januar 2027 in Kraft treten, vgl. Art. 14 Abs. 3 pAV-Reformgesetz.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Mit der geplanten Gesetzesänderung soll künftig die Zusatzzahlung zur Grundzulage der privaten Altersvorsorge für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger nicht nur einmalig gezahlt werden. Für Personen, die zum Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind und damit als Berufseinsteigerin oder -einsteiger gelten, soll die Zusatzzahlung von 200 Euro auf die Grundzulage künftig drei Jahre in Folge gezahlt werden (§ 84 S. 2 EstG). Dies kann jungen Berufseinsteigerinnen und -einsteigern einen erhöhten Anreiz bieten, frühzeitig in den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu investieren und so im Alter höhere finanzielle Rücklagen zu erzielen.
  • Es soll eine digitale und unentgeltliche Vergleichsplattform für die Angebote zertifizierter Altersvorsorgeverträge (zertifizierte Garantieprodukte, Altersvorsorgedepots und reine Auszahlungsprodukte) eingerichtet werden (§§ 15, 16 Nr. 7, 18 Abs. 1 S. 1 AltZertG). Dadurch könnten junge Menschen, die sich über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren wollen, transparent und übersichtlich Angebote von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen auf Grundlage der von den Anbietern übermittelten Daten und Informationen vergleichen und nachvollziehen. Dies könnte junge Menschen fortan besser vor Fehlinvestitionen sowie Risiken schützen und ihnen erleichtern, eine fundierte und nach ihren Bedürfnissen passende Vorsorgeentscheidung zwischen diversen Altersvorsorgeprodukte zu treffen.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und -adressaten sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die einkommenssteuerpflichtig sind und sich für eine staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge interessieren. Im Jahr 2024 gaben 44 Prozent der 18- bis 30-Jährigen an, bislang noch nicht privat für den Ruhestand vorzusorgen. Vgl. Swiss Life, „Junge-Leute-Finanzstudie. Noch viel Luft nach oben bei Altersvorsorge. Ergebnisse Marktstudie 2024 im Vergleich zu 2022 Swiss Life Deutschland, Oktober 202“, 2024, 7; 16, https://www.swisslife.de/content/dam/de/documents/17/21521.pdf (zuletzt abgerufen am 07.10.2024). Etwa 20 Prozent der Alterskohorte besitzt derzeit ein privates Altersvorsorgeprodukt.Vgl. Swiss Life, 17.

Betroffene sind junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, die sich digital über das Angebot von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen informieren wollen.

Jugendrelevante Auswirkungen

Mehrjährige Erhöhungsbeitrage zur Grundzulage für Berufseinsteigerinnen und – einsteiger

§ 84 S. 1 und S. 2 EStG

Die Grundzulage für Personen, die Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage haben, soll künftig prozentual berechnet werden, vgl. § 84 S. 1 EStG. Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage haben in der Regel alle Personen, die einkommenssteuerpflichtig sind. Für Personen, die zum Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind und damit als Berufseinsteigerin oder -einsteiger gelten, wird derzeit eine einmalige Zusatzzahlung von 200 Euro auf die Grundzulage gezahlt.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 65 § 85 Abs. 2 EStG geltendes Recht.Künftig soll diese Zusatzzahlung nicht nur einmal gewährt werden, sondern drei Jahre in Folge gezahlt werden, vgl. § 84 S. 2 EStG. Es soll kein Antrag für diesen Berufseinstiegsbonus notwendig sein.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 65.

Die Zahlung des Erhöhungsbeitrages der Grundzulage der Altersvorsorge für bis zu drei Beitragsjahre kann jungen Berufseinsteigerinnen und -einsteigern einen erhöhten Anreiz bieten, bereits frühzeitig in den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu investieren.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 65. Drei Viertel der jungen Menschen zwischen 17 und 27 Jahren sorgen sich, im Alter lediglich eine niedrige gesetzliche Rente zu erhalten und schließlich in Armut zu leben.Vgl. MetallRente GmbH, „MetallRente Jugendstudie 2022: Drei von vier jungen Menschen haben Angst vor Altersarmut“, 2022, 1. Je früher und länger junge Berufseinsteigerinnen und -einsteiger neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich in eine private Altersvorsorge einzahlen, desto mehr Kapital kann ihnen im Alter zur Verfügung stehen, sodass sie voraussichtlich besser finanziell abgesichert sind. Mittels des Berufseinsteiger-Bonus könnten junge Menschen einen Anreiz haben, frühzeitig privat vorzusagen. Sie könnten dadurch höhere finanzielle Rücklagen im Alter erzielen, da sie insbesondere die Chance haben, über die Jahre mehr Erträge durch den Zinseszinseffekt zu erhalten.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 65.

Einrichtung einer Vergleichsplattform für Angebote der privaten Altersvorsorge

§ 15; 16 Nr. 1, 3, 4, 5 und 7; 17 Abs. 1; 18 Abs. 1 S. 1 AltZertG

In Trägerschaft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll eine digitale und unentgeltliche Vergleichsplattform für die Angebote aller zertifizierten Altersvorsorgeverträge (zertifizierte Garantieprodukte, Altersvorsorgedepots und reine AuszahlungsprodukteVgl. „pAV-Reformgesetz“, 105.) gem. § 1 Abs. 1 – 1d Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) eingerichtet werden, vgl. §§ 15, 16 Nr. 7, 18 Abs. 1 S. 1 AltZertG. Mittels dieser Vergleichsplattform sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sich unabhängig über die Angebote und Produkte privater Altersvorsorgeanbieter informieren können und so eine für sie passende Vertragsentscheidung treffen können.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 105. Die Inhalte der Plattform sollen durch die Mitteilung von Muster-Produktinformationen und weitere Daten der Anbieter der Altersvorsorgeverträge gespeist werden, die zur Übermittlung der entsprechenden Daten verpflichtet sind, vgl. § 17 Abs. 1 AltZertG. Die Vergleichsplattform soll Such-, Filter- und Sortierfunktionen bereitstellten und unabhängig betrieben werden, vgl. § 16 Nr. 1 und Nr. 3 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Zudem sollen für die auf der Plattform gezogenen Vergleiche objektive und klare Kriterien herangezogen werden, die ein Abwägen von Kosten und Risiken ermöglichen und die Inhalte in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache bereitgestellt werden vgl. § 16 Nr. 4 und Nr. 5 AltZertG.

Die Schaffung einer unabhängigen, digitalen und kostenlos zugänglichen Vergleichsplattform kann jungen Menschen dabei helfen, eine informierte Investitionsentscheidung hinsichtlich einer privaten Altersvorsorge zu treffen. Dies kann insbesondere für junge Menschen, die wenig Erfahrung und Wissen bezüglich Altersvorsorgeverträgen haben, bedeutsam sein. Wenngleich junge Menschen gegenüber anderen Altersgruppen finanzaffiner sind und ihre Altersvorsoge ernst nehmen, besteht bei ihnen jedoch insgesamt eine große Unwissenheit in Finanzfragen.Vgl. Gesamtverband der Versicherer, „Generation Z finanzaffiner als Vorgängergeneration“, 2023, https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/generation-z-finanzaffiner-als-vorgaengergeneration--158444 (zuletzt abgerufen am 07.10.2024). So verfügt etwa die Hälfte der jungen Menschen über wenig Wissen zum Thema Altersvorsorge.Vgl. Gesamtverband der Versicherer. Eine Vergleichsplattform könnte dazu beitragen, dass sie jederzeit einen gesammelten Überblick über die zu Verfügung stehenden Anbieter und deren Produkte erhalten, was einen ersten Impuls setzen könnte, sich mit Angeboten der privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Mittels der Vergleichsplattform könnten sie transparent und übersichtlich Angebote von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen auf Grundlage der von den Anbietern übermittelten Daten und Informationen erhalten, vergleichen und nachvollziehen.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 32. Dies könnte sie fortan besser vor Fehlinvestitionen sowie Risiken schützen und ihnen erleichtern, eine fundierte und nach ihren Bedürfnissen passende Vorsorgeentscheidung zwischen diversen Altersvorsorgeprodukte zu treffen.Vgl. „pAV-Reformgesetz“, 56.

Anmerkungen und Hinweise

Inwiefern eine Vergleichsplattform junge Menschen vor Fehlinvestitionen und Risiken schützen kann, bleibt abzuwarten und kann zudem von der Darstellung der Informationen abhängen. So können Produktinformationenblätter zu privaten Altersvorsorgeprodukten für junge Menschen voraussetzungsvoll sein.

Es bestehen generell eine große Unwissenheit und Wissenslücken bezüglich privater Altersvorsorge unter jungen Menschen.Vgl. Gesamtverband der Versicherer, „Generation Z finanzaffiner als Vorgängergeneration“. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob eine Vielzahl der Betroffenen künftig Kenntnisse über den Berufseinsteiger-Bonus haben wird. Um junge Menschen für das Thema private Altersvorsorge zu sensibilisieren, bedarf es Finanzbildung,Vgl. Gesamtverband der Versicherer. damit junge Menschen selbstbestimmte und fundierte Entscheidungen treffen können.

Quellen

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