Quellen
Ziel des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die zentralen Aspekte der Verwendung der für Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zu regeln. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Zuweisung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer sowie die Bestimmung jener Infrastrukturbereiche, die im Einklang mit den Zielsetzungen des Sondervermögens für Investitionen infrage kommen.Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG)“, 2. Juli 2025, 1. Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ beläuft sich auf insgesamt 500 Milliarden Euro, wovon 100 Milliarden Euro direkt an Länder und Kommunen gehen sollen.Vgl. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 1.
Zusammenfassung möglicher Auswirkungen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
- Die Errichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, durch welches finanzielle Mittel u. a. für Sachinvestitionen im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur bereitgestellt werden sollen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 und 7 LuKIFG), kann sich förderlich auf die Bildungsbedingungen von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden auswirken. Eine verbesserte Ausstattung mit Lernmitteln könnte zudem zu mehr Chancengleichheit in Bezug auf Bildung unter jungen Menschen führen.
- Die finanzielle Förderung anderer Bereiche, wie der Verkehrs- oder Krankenhausinfrastruktur (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 LuKIFG), könnte sich ebenfalls auf junge Menschen auswirken. Beispielsweise wenn durch die Bereitstellung finanzieller Mittel Wegstrecken zu Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen oder auch die gesundheitliche Versorgung von jungen Menschen verbessert werden.
- Die durch die Investitionen bedingten Auswirkungen können jedoch nur eintreten, sofern die finanziellen Mittel auch tatsächlich z. B. für die Sanierung von Schulgebäuden oder die Bereitstellung von Lernmitteln genutzt werden.
Betroffene Gruppen junger Menschen
Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahre. Sie sind insbesondere betroffen, wenn sie zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder eine Universität besuchen und dafür Bildungsinfrastruktur im weitesten Sinne in Anspruch nehmen. Dazu gehören nicht nur Räumlichkeiten wie Klassenzimmer, Hörsäle, Labore, Turnhallen oder Mensen, sondern bspw. auch Lern- und Lehrmittel wie Tafeln, Projektoren oder experimentelles Material.
Jugendrelevante Auswirkungen
Verteilung des Sondervermögens: mögliche Investitionen in Bildungs-, Wissenschafts-, Verkehrs- oder Krankenhausinfrastruktur
§§ 1; 3 Abs. 1 Nr. 4 und 7, 4 Abs. 1 und 2 LuKIFG
Mit dem Gesetz soll die Verteilung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf die Länder festgelegt sowie die Infrastrukturbereiche definiert werden, in welchen die bereitgestellten finanziellen Mittel von den Ländern und Kommunen investiert werden können.Vgl. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 1. Ziel ist es, hierdurch die Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zu beheben und die Schaffung von Wirtschaftswachstum zu unterstützen, vgl. § 1 LuKIFG. Dafür sollen den Ländern und Kommunen u. a. finanzielle Mittel für Sachinvestitionen in bestimmten Infrastrukturbereichen bereitgestellt werden, in denen bislang besondere Investitionsdefizite bestehen.Vgl. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 12. Hierzu gehören bspw. die Verkehrsinfrastruktur, die Krankenhausinfrastruktur sowie die Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 LuKIFG. Als Sachinvestitionen i.S.d. § 3 Abs. 1 LuKIFG gelten Baumaßnahmen, ebenso wie der Erwerb von bestimmten beweglichen oder unbeweglichen Sachen.Vgl. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 13. Die finanziellen Mittel sollen allerdings nur für solche Sachinvestitionen bereitgestellt werden, die im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen liegen.Vgl. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 13.
Förderfähig sind fernerhin nur solche Investitionsmaßnahmen, die am 01. November 2025 oder später begonnen wurden, vgl. § 4 Abs. 1 LuKIFG. Der Förderzeitraum soll am 31. Dezember 2042 enden, vgl. § 4 Abs. 2 LuKIFG.
Die Errichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, durch welches finanzielle Mittel u. a. für Sachinvestitionen im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur bereitgestellt werden sollen, kann sich förderlich auf die Bildungsbedingungen von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden auswirken. Den Ländern und Kommunen wird hierdurch beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, in den „Erwerb von beweglichen Sachen“„Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 13. wie Bücher oder Tablets zu investieren. Eine Aufwendung des Sondervermögens für die Bereitstellung von Lernmitteln könnte sich insbesondere förderlich auf die Bildungsbedingungen junger Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Elternhäusern auswirken, für die die Anschaffungskosten spezifischer Lernmittel ggf. nicht oder nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein können. Eine verbesserte Ausstattung mit Lernmitteln könnte zudem zu mehr Chancengleichheit unter jungen Menschen führen, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ihr Bildungserfolg wesentlich vom Familienhintergrund und den Schulabschlüssen ihrer Elternteile abhängt.Vgl. Katharina Werner, „Was kostet es, nicht in Bildung zu investieren?“, APuZ, 2020, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/schule-2020/322681/was-kostet-es-nicht-in-bildung-zu-investieren/ (Zuletzt abgerufen am 10.07.2025). Grundsätzlich können sich höhere Investitionen in die Bildungsbedingungen positiv auf den Erwerb von Fähigkeiten junger Menschen auswirken und dadurch auch langfristig positive Folgen für ihre Beschäftigungsperspektiven, das damit verbundene Einkommenspotential und die Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs.Vgl. Werner; Vgl. OECD, „Bildung auf einen Blick 2024. OECD-Indikatoren“, 2024, 94, https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2024_e7565ada-de.html (Zuletzt abgerufen am 10.07.2025).
Des Weiteren sollen die bereitgestellten finanziellen Mittel auch in Baumaßnahmen sowie in den „Erwerb von unbeweglichen Sachen“„Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“, 13. investiert werden können. Sie könnten dadurch beispielsweise für die Sanierung, Erweiterung oder den Neubau von Schulgebäuden verwendet werden und sich dadurch ebenfalls positiv auf den Bildungszugang junger Menschen auswirken. Hinsichtlich des Investitionsdefizits deutscher Bildungsinstitutionen gibt es bislang verstärkt regionale Unterschiede: Während 17 Prozent der Kommunen den Investitionsrückstand ihrer Schulgebäude als gravierend bewerten, sehen 45 Prozent der Kommunen einen geringen oder gar keinen Investitionsrückstand bei ihren Schulen.Vgl. KfW, „KfW Research: Mehr als 45 Mrd. EUR Investitionsrückstand in Schulen“, Pressemitteilung, 13. September 2022, https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_725760.html (Zuletzt abgerufen am 10.07.2025). Hieran wird deutlich, dass Schülerinnen und Schüler in Deutschland sehr ungleiche Lernbedingungen und -umgebungen haben. Daher könnte die Verwendung des Sondervermögens zur Sanierung und ggf. auch Modernisierung verschiedener Bildungseinrichtungen einen erheblichen Beitrag zu gleichwertigeren Lebensbedingungen und mehr Chancengleichheit junger Menschen im Bildungssystem leisten.
Neben den vorgesehenen Investitionsmöglichkeiten in die Bildungsinfrastruktur, welche für junge Menschen unmittelbar relevant sein dürften, könnte sich die finanzielle Förderung anderer Bereiche, wie der Verkehrs- oder Krankenhausinfrastruktur, ebenfalls auf junge Menschen auswirken. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Bereitstellung finanzieller Mittel auch Wegstrecken zu Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen oder auch die gesundheitliche Versorgung von jungen Menschen verbessert würden. Dies dürfte die Lebensbedingungen junger Menschen verbessern und ggf. auch zu einer Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen über Bundesländer und Regionen hinweg beitragen. Speziell für junge Menschen wäre dies relevant, da ihnen durch die Verbesserung ihrer regionalen Infrastruktur in den diversen Bereichen auch eine Zukunftsperspektive in ihren Heimatorten zumindest erleichtert offenstehen könnte.
Anmerkungen und Hinweise
Die genannten Auswirkungen hinsichtlich verbesserter Bildungsbedingungen oder der Angleichung von Lebensverhältnissen über Regionen hinweg können jedoch nur eintreten, sofern die finanziellen Mittel auch tatsächlich z. B. für die Sanierung von Schulgebäuden oder die Bereitstellung von Lernmitteln genutzt werden. Deutschland gibt im Vergleich zu anderen OECD-Ländern weniger für Bildung aus: OECD-Daten zu Folge gab Deutschland im Jahr 2024 4,6 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Bildungseinrichtungen vom Primar- bis zum Tertiärbereich aus. Diese Zahl ist im Vergleich zu vorherigen Messungen zwar etwas gestiegen – liegt jedoch weiterhin unter dem OECD-Durchschnitt von 4,9 Prozent.Vgl. OECD, „Education at a Glance 2024. Country note. Deutschland“, 2024, 6, https://www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2024/09/education-at-a-glance-2024-country-notes_532eb29d/germany_937cfefb/e83e792c-de.pdf (Zuletzt abgerufen am 10.07.2025).
Der Gesetzentwurf enthält ferner keine Legaldefinition des Begriffs „Bildungsinfrastruktur“, weshalb unklar bleibt, inwiefern auf Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 4 LuKIFG auch in Orte der Jugendarbeit, die z. B. für außerschulische Jugendbildung nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII zuständig sind, investiert werden kann.