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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
20. Aug. 2024

Sportfördergesetz

Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Stand 12.08.2024)

Ressort: Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)

Ziel des Gesetzesentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung, um den Spitzensport künftig erfolgreicher zu machen. Vgl. „Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur (Sportfördergesetz – SpoFöG)“, 12. August 2024, 18. Dazu sollen u. a. verbesserte Förderungsmodalitäten verabschiedet und die Rahmenbedingungen der Förderung angepasst werden. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 1, 18. Es soll ein Sportfördergesetz (SpoFöG) geschaffen werden, welches die Aufgaben sowie die Förderung des Spitzensports regeln soll. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 1, 18. Zudem soll die Sportagentur als eine Stiftung öffentlichen Rechts gegründet werden, die als zentraler bundeseinheitlicher Ansprechpartner im Kontext Sportförderung fungieren soll. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 1.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Durch die Verabschiedung des Sportfördergesetzes soll erstmalig die Förderung des Spitzensports als gesamtgesellschaftliche Aufgaben im öffentlichen Interesse bundesgesetzlich festgesetzt werden (§ 1 Abs. 1 S. 1 SpoFöG). Dies kann die Stellung des Spitzensportes aufwerten und die Rahmenbedingungen sowie die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern. Dadurch könnten junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigt werden, den Karriereweg des Spitzensportes einzuschlagen.
  • Besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten sollen im Einzelfall unmittelbar während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer individuellen, sportfachlichen und sonstigen Bedarfe durch die Sportagentur gefördert werden können (§ 6 Abs. 2 SpoFöG). Die Möglichkeiten der individuellen Förderung könnten dazu führen, dass fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden. Durch die gesetzliche Konkretisierung der Förder- und Unterstützungsziele könnten bestehende Förderungslücken geschlossen werden und die jungen Spitzensportlerinnen und – sportler während und nach ihrer Karriere eine verbesserte soziale Absicherung erfahren.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffene in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die eine Karriere im Spitzensport anstreben und hierfür eine Förderung benötigen. Darüber hinaus sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren betroffen, die aufgrund ihrer sportlichen Leistungen als Spitzenathletin oder -athlet bereits durch den Bund gefördert werden. Im Jahr 2017 waren 51,8 Prozent der Athleteninnen und Athleten, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe finanziell gefördert wurden oder eine immaterielle Förderung erhielten, zwischen 12 und 20 Jahre und 40,3 Prozent zwischen 21 und 30 Jahre alt. Vgl. Breuer, Christoph u. a., „Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland“, 2018, 14, https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__2018__Lebenssituation_Spitzensportler.pdf (zuletzt abgerufen am 19.08.2024).

Jugendrelevante Auswirkungen

Gesetzliche Verankerung der Spitzensportförderung

§§ 1 Abs. 1 S. 1, S. 2 und 3; 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 4 SpoFöG

Mit der geplanten Verabschiedung des Sportfördergesetzes (SpoFöG) soll nunmehr erstmalig die Förderung des Spitzensports als gesamtgesellschaftliche Aufgaben im öffentlichen Interesse bundesgesetzlich festgesetzt werden, vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 SpoFöG. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 18. Bislang erfolgte die Förderung über das Programm des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien aus dem Jahr 2008. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 18. Die Förderung des Spitzensports soll künftig gesetzlich festgeschrieben in der finanziellen Verantwortung des Bundes liegen und dabei weitestgehend potenzial- und erfolgsorientiert erfolgen, vgl. § 2 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 SpoFöG. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 18. Neben leistungsbezogenen Aspekten der Sportförderung sollen gesellschaftsbezogene und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, wie die soziale Integration, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Inklusion, gefördert werden, vgl. § 2 Abs. 4 SpoFöG. Zudem soll die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Spitzsports für verschiedene Lebensbereiche ausdrücklich festgehalten werden, vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 und S. 3 SpoFöG.

Durch die fortan gesetzliche Verankerung der Spitzensportförderung und die damit einhergehende Ablösung des bisherigen Förderprogramms kann die Stellung des Spitzensportes aufgewertet werden und seine Förderung insgesamt zu einer verbesserten Anerkennung der Position von Spitzenathletinnen und -athleten beitragen. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 18 f. Dies betrifft vor allem junge Athletinnen und -athleten, da das Durchschnittalter im deutschen Spitzensport unter 30 Jahren liegt. Vgl. Breuer, Christoph u. a., „Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland“, 3, 14. Mittels eines Bundesgesetzes werden künftig einheitlich geltende Förderkriterien geschaffen, die wiederum jungen Betroffenen eine Transparenz in Bezug auf die Förderung im Bereich des Spitzensportes bieten kann. Denn dadurch können sie eine Übersicht über die institutionelle Spitzensportförderung und über ihre individuellen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Dies kann ihnen somit ein gewisses Maß an Sicherheit verschaffen, da zudem auch ein unbefristeter Förderauftrag des Bundes für den Spitzensport festgesetzt werden soll.

Darüber hinaus kann die gesetzliche Förderung für junge Spitzenathletinnen und -athleten sowie angehende Nachwuchsathletinnen und -athleten insgesamt als ein Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung gedeutet werden. Derzeit sehen etwa 70 Prozent der Spitzenathletinnen und -athleten sich als Vorbild für die Gesellschaft. Dennoch fühlen sie sich nicht ausreichend in der Gesellschaft anerkannt oder wertgeschätzt. Vgl. Sporthilfe, „Studie: 71 Prozent der Bevölkerung sehen Spitzensportler:innen als Vorbilder in puncto Leistungsbereitschaft“, 2023, https://www.sporthilfe.de/ueber-uns/medien/pressemitteilungen/studie-71-prozent-der-bevoelkerung-sehen-spitzensportlerinnen-als-vorbilder-in-puncto-leistungsbereitschaft (zuletzt abgerufen am 19.08.2024). Durch die verbindliche Förderung können sich fortan die Rahmenbedingungen und die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern, was z.B. junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigen kann, den Karriereweg des Spitzensportes einzuschlagen.

 

Individuelle Sportförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe und die Sportagentur

§ 6 SpoFöG

Künftig soll die individuelle Spitzensportförderung des Bundes gesetzlich verankert werden. Dabei soll weiterhin die konkrete Abwicklung der Förderung über private Dritte, vornehmlich die Stiftung Deutsche Sporthilfe, erfolgen. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 35. Individuell gefördert werden sollen erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten, mit dem Ziel, sie in ihrer sportlichen Karriere zu unterstützen, damit sie beispielsweise ihren Lebensunterhalt sichern können oder nach ihrer sportlichen Karriere sozial abgesichert sind, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 SpoFöG. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 37.

Zusätzlich soll die individuelle Sportförderung durch einen neuen Förderbaustein ergänzt werden. Es sollen besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten im Einzelfall während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer individuellen, sportfachlichen und sonstigen Bedarfe unmittelbar durch die Sportagentur gefördert werden können, vgl. § 6 Abs. 2 SpoFöG. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 37.

Durch die vorgesehene individuelle Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe und insbesondere auch durch die Sportagentur können fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 1. Die Förderung kann dabei potenzialreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler fördern, die eine geringe Verbandsförderung haben. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 38 f. Bisher sah das Leistungssportprogramm des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für die Spitzensportförderung keine Möglichkeit der direkten individuellen Förderung von Spitzenathletinnen und -athleten vor. Vgl. B 1. (2), (3) Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm – LSP) vom 28. September 2005 Junge Athletinnen und Athleten investieren jedoch einen beträchtlichen Umfang ihrer Zeit in den Leistungs- und Spitzensport, um Erfolge für Deutschland im Spitzensport zu erzielen. Vgl. Breuer, Christoph u. a., „Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland“, 1 ff. In der Konsequenz müssen sie ihren Alltag aufgrund der zeitintensiven Ausübung ihres Spitzensports strickt anpassen und ihre individuellen Entwicklungsziele, wie z.B. ein Studium oder den Berufseinstieg, vielfach aufschieben oder verzögern, wodurch sie auf materielle Unterstützung angewiesen sind. Vgl. Breuer, Christoph u. a., 1 ff. Dadurch, dass fortan Spitzenathletinnen und -athleten verbesserte Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung ihrer sportlichen Karriere durch die gesetzliche Konkretisierung der Förder- und Unterstützungsziele zur Verfügung gestellt und somit bestehende Förderungslücken geschlossen werden können, können die Betroffenen ggf. besser sozial abgesichert sein. Vgl. „Sportfördergesetz – SpoFöG“, 37. Dies wiederum kann bewirken, dass sich mehr junge Athletinnen und Athleten für eine Karriere im Spitzensport entscheiden. Denn für die Sicherung bzw. Steigerung des deutschen Spitzensporterfolgs gilt es als bedeutsam, dass die Rahmenbedingungen und Lebenssituationen von Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen und verstanden werden, da sie als wesentlicher Faktor darüber entscheiden, ob junge Menschen eine Leistungs- und Spitzensportkarriere anstreben oder fortsetzen. Vgl. Breuer, Christoph u. a., „Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland“, 3.

Quellen

Quellen

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