Ziel des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung, um den Spitzensport künftig „attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest“ zu machen.Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (23.10.2025), 1. Dazu sollen u. a. effizientere Förderungsmodalitäten verabschiedet und die Rahmenbedingungen der Förderung angepasst werden.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 1. Es soll ein Sportfördergesetz (SpoFöG) geschaffen werden, welches die Aufgaben sowie die Förderung des Spitzensports regeln soll.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 1, 18. Vor diesem Hintergrund soll auch eine Spitzensport-Agentur als eine Stiftung öffentlichen Rechts gegründet werden, die mit der Mittelvergabe betraut sein soll und somit als zentraler bundeseinheitlicher Ansprechpartner im Kontext der Sportförderung fungieren soll.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 44ff.
Zusammenfassung möglicher Auswirkungen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
- Durch die Verabschiedung des Sportfördergesetzes soll erstmalig eine gesetzliche Förderung des Spitzensports zur Erreichung kontinuierlicher Weltspitzenleistungen ermöglicht werden (§ 1 Abs. 1 S. 2 SpoFöG). Dies kann die Stellung des Spitzensports aufwerten und die Rahmenbedingungen sowie die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern. Dadurch könnten junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigt werden, den Karriereweg des Spitzensports einzuschlagen.
- Besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten sollen im Einzelfall während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer sportfachlichen und sonstigen Bedarfe unmittelbar durch die Spitzensport-Agentur gefördert werden können (§ 6 Abs. 2 SpoFöG). Die Möglichkeiten der individuellen Förderung könnten dazu führen, dass fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden.
- Durch die mögliche Förderung einer Berufsausbildung oder -qualifikation von erfolg- und potenzialreichen Spitzenathletinnen und Spitzenathleten soll deren berufliche Zukunft gesichert werden (§ 6 Abs. 1 Nr.2). Parallel dazu sollen sie beim Aufbau der Altersvorsorge unterstützt werden können (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Dies könnte ihnen künftig eine bessere soziale und finanzielle Absicherung ermöglichen. Insbesondere für junge Athletinnen und Athleten am Beginn ihres Erwerbslebens kann dies eine wichtige Vorrausetzung dafür sein, sich für eine Karriere im Spitzensport zu entscheiden.
Betroffene Gruppen junger Menschen
Betroffene in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die eine Karriere im Spitzensport anstreben und hierfür eine Förderung benötigen. Darüber hinaus sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren betroffen, die aufgrund ihrer sportlichen Leistungen als Spitzenathletin oder -athlet bereits durch den Bund gefördert werden. Im Jahr 2017 waren 51,8 Prozent der Athleteninnen und Athleten, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe finanziell gefördert wurden oder eine immaterielle Förderung erhielten, zwischen 12 und 20 Jahre und 40,3 Prozent zwischen 21 und 30 Jahre alt.Vgl. Breuer, Christoph u. a., Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland (2018), 14, https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__2018__Lebenssituation_Spitzensportler.pdf (zuletzt abgerufen am 30.10.2025).
Jugendrelevante Auswirkungen
Gesellschaftliche Anerkennung und Transparenz durch gesetzliche Verankerung der Spitzensportförderung
§ 1 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2, S. 1; § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sowie Nr. 6 und 8; § 4 Abs. 1 Nr. 2 SpoFöG
Mit der geplanten Verabschiedung des Sportfördergesetzes (SpoFöG) soll nunmehr erstmalig eine spezialgesetzliche Grundlage für die Förderung des Spitzensports und der weiteren Maßnahmen des Sports in Deutschland geschaffen werden.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 2. So soll Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und sein Ansehen im Bereich des Spitzensports im In- und Ausland gestärkt werden, vgl. § 1 Abs. 1 S. 3. Bislang erfolgte die Förderung über das „Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien aus dem Jahre 2005“ (Leistungssportprogramm).Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 18.
Die Förderung des Spitzensports soll künftig gesetzlich festgeschrieben in der finanziellen Verantwortung des Bundes liegen und dabei weitestgehend potenzial- und erfolgsorientiert erfolgen, vgl. § 1 Abs. 2, S. 1 SpoFöG.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 28. Als Zielvorgaben sollen neben leistungsbezogenen Aspekten der Sportförderung auch gesellschafts- und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, wie die soziale Integration, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Stärkung von Diversität sowie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, gefördert werden, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SpoFöG. Zudem sollen der Gesundheitsschutz sowie die gesellschaftliche Bedeutung des Spitzensports ausdrücklich festgehalten werden, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 und 8 SpoFöG.
Der Schutz der Integrität des Sports und der darin aktiven Personen vor Machtmissbrauch in all seinen Formen – physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt – soll systematisch gestärkt werden. Sportvereine sollen durch umfassende Präventions- und Sanktionsmaßnahmen interpersonaler Gewalt vorbeugen und angemessen bestrafen, vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 SpoFöG.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 31f.
Durch das Sportfördergesetz sollen künftig einheitlich geltende Förderkriterien für den Spitzensport geschaffen werden, was eine Übersicht über die institutionelle Spitzensportförderung und über individuelle Unterstützungsleistungen ermöglichen kann. Dies kann jungen Spitzenathletinnen und -athleten eine Transparenz in Bezug auf die Förderung im Bereich des Spitzensports bieten.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 19. Durch die Festschreibung einer Förderung kontinuierlicher Weltspitzenleistungen soll ein unbefristeter Förderauftrag des Bundes festgesetzt werden.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 5. Dies kann jungen Betroffenen ein gewisses Maß an Rechtssicherheit verschaffen. Dies betrifft vor allem junge Athletinnen und -athleten, da das Durchschnittalter im deutschen Spitzensport unter 30 Jahren liegt.Vgl. Breuer, Christoph u. a., Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland, 3, 14.
Darüber hinaus kann die gesetzliche Förderung für junge Spitzenathletinnen und -athleten sowie angehende Nachwuchsathletinnen und -athleten insgesamt als ein Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung gedeutet werden. Spitzenathletinnen und -athleten werden in weiten Teilen der Gesellschaft als Vorbilder gesehen – beispielsweise was ihre Leistungsbereitschaft, Fairplay und gelebte Vielfalt anbelangt. Ihnen ist diese Vorbildfunktion durchaus bewusst, dennoch fühlt sich ein Großteil nicht ausreichend in der Gesellschaft anerkannt oder wertgeschätzt.Vgl. Sporthilfe, „Studie: 71 Prozent der Bevölkerung sehen Spitzensportler:innen als Vorbilder in puncto Leistungsbereitschaft“, 2023, https://www.sporthilfe.de/ueber-uns/medien/pressemitteilungen/studie-71-prozent-der-bevoelkerung-sehen-spitzensportlerinnen-als-vorbilder-in-puncto-leistungsbereitschaft (zuletzt abgerufen am 30.10.2025). Durch die verbindlichen Förderungsmöglichkeiten könnten sich fortan die Rahmenbedingungen und die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern, was z.B. junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigen kann, den Karriereweg des Spitzensports einzuschlagen. Vor allem auch mit Blick auf die gesellschaftsbezogenen Ziele – wie die Stärkung der Diversität – kann der Spitzensport noch einmal explizit für ein breiteres junges Publikum interessant werden.
Obwohl der Bund seit Ende 2018 von den Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern als Fördervoraussetzung für die Bewilligung von Bundesmitteln eine verbindliche „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ verlangt,Sportfördergesetz – SpoFöG, 32. soll das Gesetz künftig zusätzlich ein klares Bekenntnis gegen jegliche Form von Machtmissbrauch enthalten. Dadurch können junge Athletinnen und Athleten vor Gewalt besser geschützt werden.
Förderung und Absicherung durch Individuelle Sportförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe und die Spitzensport-Agentur
§ 6 SpoFöG Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2.
Künftig soll die individuelle Spitzensportförderung des Bundes gesetzlich verankert werden. Dabei soll weiterhin die konkrete Abwicklung der Förderung über private Dritte, vornehmlich die Stiftung Deutsche Sporthilfe, erfolgen.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 34. Individuell gefördert werden sollen erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten, mit dem Ziel, sie in ihrer sportlichen Karriere zu unterstützen, damit sie beispielsweise ihren Lebensunterhalt sichern können oder im Anschluss an ihre sportliche Karriere beruflich und sozial abgesichert sind, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SpoFöG.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 34f.
Zusätzlich soll die individuelle Sportförderung durch einen neuen Förderbaustein ergänzt werden. Es sollen besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten im Einzelfall während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer individuellen, sportfachlichen und sonstigen Bedarfe unmittelbar durch die Spitzensport-Agentur gefördert werden können, vgl. § 6 Abs. 2 SpoFöG.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 35.
Durch die vorgesehene individuelle Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe und insbesondere auch durch die Spitzensport-Agentur können fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 2. Bisher sah das Leistungssportprogramm des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für die Spitzensportförderung keine Möglichkeit der direkten individuellen Förderung von Spitzenathletinnen und -athleten vor.Vgl. B 1. (2), (3) Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm – LSP) vom 28. September 2005 Junge Athletinnen und Athleten investieren jedoch einen beträchtlichen Umfang ihrer Zeit in den Leistungs- und Spitzensport, um entsprechende Erfolge für Deutschland zu erzielen.Vgl. Breuer, Christoph u. a., Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland, 1 ff. In der Konsequenz müssen sie ihren Alltag aufgrund der zeitintensiven Ausübung ihres Spitzensports strikt anpassen und ihre individuellen Entwicklungsziele, wie z.B. ein Studium oder den Berufseinstieg, vielfach aufschieben oder verzögern, wodurch sie auf materielle Unterstützung angewiesen sind.Vgl. Breuer, Christoph u. a., Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland, 1 ff. Dadurch, dass fortan Spitzenathletinnen und -athleten verbesserte Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung ihrer sportlichen Karriere durch die gesetzliche Konkretisierung der Förder- und Unterstützungsziele zur Verfügung gestellt und somit bestehende Förderungslücken geschlossen werden sollen, können die Betroffenen ggf. besser sozial abgesichert sein.Vgl. Sportfördergesetz – SpoFöG, 35. Im Hinblick auf ihre nachsportlichen Karrieren kann die Möglichkeit des Erwerbs von Berufsqualifikationen insbesondere für junge Athletinnen und Athleten am Beginn ihres Erwerbslebens eine wichtige Vorrausetzung dafür sein, sich für eine Karriere im Spitzensport zu entscheiden. Darüber hinaus sollen sie beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützt werden, was ihnen künftig eine bessere soziale und finanzielle Absicherung ermöglichen könnte. Für die Sicherung bzw. Steigerung des deutschen Spitzensporterfolgs gilt es als bedeutsam, dass die Rahmenbedingungen und Lebenssituationen von Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen und verstanden werden, da sie als wesentlicher Faktor darüber entscheiden, ob junge Menschen eine Leistungs- und Spitzensportkarriere anstreben oder fortsetzen.Vgl. Breuer, Christoph u. a., Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnen in Deutschland, 3.