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Kurzfassung Bundestag
Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
18. Sept. 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Stand 10.09.2025)

Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Quellen

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch verschiedene steuerrechtliche Einzelmaßnahmen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 10. September 2025, 1. Für junge Menschen sind in diesem Rahmen insbesondere die Neuregelungen für Übungsleiterinnen und -leiter und ehrenamtlich Tätige sowie zum E-Sport von Bedeutung.Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 2. Die für den Jugend-Check relevanten Änderungen sollen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten, vgl. Art. 11 Abs. 2 Steueränderungsgesetz 2025.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Die geplante Erhöhung der Freibeträge für Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten, die im Gemeinwohlinteresse stehen, in Form der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EstG) sowie der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EstG), kann ehrenamtlich engagierten jungen Menschen finanzielle Entlastung bringen.
  • Durch die geplante Erhöhung der Steuervergünstigungen könnte der Anreiz für ehrenamtliches Engagement junger Menschen steigen und damit dazu beitragen, dass Vereine ggf. personell besser aufgestellt sind. Davon könnten mittelbar auch diejenigen jungen Menschen profitieren, die als Mitglieder in den Vereinen aktiv sind oder die an bestimmten Angeboten, wie Jugendfreizeiten, teilnehmen.
  • Die geplante Aufnahme von E-Sports in den Katalog gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO) kann für Jugendliche und junge Erwachsene, die dieses Hobby ausüben, bedeuten, dass ihr Interesse an diesen Spielen mehr Förderung durch Vereine und gesellschaftliche Anerkennung erhalten kann. Dies könnte allerdings auch dazu führen, dass junge Menschen mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen, was sich wiederum negativ auf ihre Gesundheit auswirken könnte.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffene in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die ehrenamtlich tätig sind oder als Übungsleiterin bzw. -leiter nebenberufliche Tätigkeiten ausüben und dafür eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Statistiken zufolge sind 53,8 Prozent der 14- bis 17-Jährigen freiwillig engagiert,Vgl. Corinna Kausmann, Julia Simonson, und Nicole Hameister, „Freiwilliges Engagement junger Menschen. Sonderauswertungen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys“ (BMFSFJ, 2017), 11, https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/119820/b06feba2db2c77e0bff4a24662b20c70/freiwilliges-engagement-junger-menschen-data.pdf (zuletzt abgerufen am 15.09.2024). was jedoch nicht automatisch mit dem Bezug einer Ehrenamtspauschale einhergeht. Besonders beliebt ist das Engagement im Bereich Sport: 19 Prozent aller befragten 18- bis 29-Jährigen engagierten sich im Sport, zum Beispiel als Übungsleiterin oder Übungsleiter.Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), „59 % der 18- bis 24-Jährigen sind in Schule, Ausbildung oder Studium“, Pressemitteilung Nr. N021, 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_N021_12_63.html (zuletzt abgerufen am 15.09.2024).

Mittelbar sind in diesem Zusammenhang auch Jugendliche und junge Erwachsene in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe von 12 bis 27 Jahren betroffen, die durch ihre Mitgliedschaft von einer lebendigen Vereinslandschaft mit ausreichend ehrenamtlich Tätigen profitieren. Laut Daten der Landessportbünde für 2024 ist jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche in Deutschland Mitglied in einem Sportverein.Vgl. DOSB Redaktion, „Rekordzahlen im deutschen Sport - Kinder und Jugendliche im Fokus“ (Deutscher Olympischer Sportbund e.V., 2024), https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/rekordzahlen-im-deutschen-sport-kinder-und-jugendliche-im-fokus (zuletzt abgerufen am 15.09.2024).

Letztlich sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren betroffen, die in ihrer Freizeit gerne E-Sport betreiben oder an diesen als Zuschauerin oder Zuschauer teilhaben. Einer Onlineumfrage zufolge gaben etwa die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen an, bereits ein E-Sports-Spiel bzw. -Turnier angeschaut zu haben und 29 Prozent derselben Altersgruppe gab an, bereits selbst an E-Sports-Wettkämpfen teilgenommen zu haben. Vgl. game – Verband der deutschen Games-Branche e.V., „Millionen Deutsche schalten bei Esport ein“, 2023, https://www.game.de/millionen-deutsche-schalten-bei-esport-ein/ (zuletzt abgerufen am 15.09.2024).

Jugendrelevante Auswirkungen

Steuervergünstigung durch Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

§ 3 Nr. 26 S. 1 und Nr.26a S. 1 EStG

Die Neuregelung sieht eine Erhöhung der Steuervergünstigungen im Falle von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege vor, die der Förderung gemeinnütziger kirchlicher oder mildtätiger Zwecke dienen. Die geplante Änderung betrifft damit die sog. „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EstG). Derzeit sind bis zu 3.000 Euro pro Jahr und pro Person der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten steuerfrei. Dieser Betrag soll durch die vorgesehene Änderung künftig auf 3.300 Euro angehoben werden, vgl. § 3 Nr. 26 S. 1 EStG.

Zudem soll auch die Höhe der Ehrenamtspauschale angehoben werden, vgl. § 3 Nr. 26a S. 1 EStGB. Bei der Ehrenamtspauschale handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der nebenberuflich ehrenamtlich tätigen Personen für ihr Engagement in gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt wird, vgl. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG. Die Höchstsumme der steuerfreien Ehrenamtspauschale beträgt derzeit 840 Euro pro Jahr und soll künftig auf 960 Euro pro Jahr angehoben werden.

Die geplante Erhöhung der Steuervergünstigungen für Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten, die im Gemeinwohlinteresse stehen, in Form der Übungsleiterpauschale sowie der Ehrenamtspauschale, kann ehrenamtlich engagierten jungen Menschen finanzielle Entlastung bringen. Da es sich insbesondere auch um pädagogische Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen handelt, können junge Menschen betroffen sein, die sich hier ehrenamtlich engagieren und eine Aufwandsentschädigung erhalten. Vor allem unter den 14- bis 17-Jährigen gibt es viele ehrenamtlich engagierte Personen. Statistiken zufolge sind 53,8 Prozent von ihnen freiwillig engagiert.Vgl. Kausmann, Simonson, und Hameister, „Freiwilliges Engagement junger Menschen. Sonderauswertungen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys“, 11 (zuletzt abgerufen am 15.09.2024). Sofern sie die Höchstsumme der steuerfreien Ehrenamtspauschale oder eine Übungsleiterpauschale erhalten, kann ihnen diese in den Jahren ihrer Ausbildung oder ihres Berufseinstiegs eine finanzielle Entlastung sein. Darüber hinaus könnte durch die Möglichkeit der höheren Pauschalen die gesellschaftliche Anerkennung dieser Tätigkeit steigen,Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 12. was das Engagement junger Menschen erhöhen könnte. Gleichzeitig handelt es sich um eine inflationsbedingte Anpassung,Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 31. wodurch der finanzielle Spielraum der betroffenen jungen Menschen nicht unbedingt zunimmt.

Durch die geplante Erhöhung der Steuervergünstigungen könnte der Anreiz für ehrenamtliches Engagement junger Menschen steigen, was dazu führen kann, dass Vereine ggf. personell besser ausgestattet werden. Davon könnten mittelbar auch diejenigen jungen Menschen profitieren, die als Mitglieder in den Vereinen aktiv sind oder die an bestimmten Angeboten, wie Jugendfreizeiten, teilnehmen. Beispielsweise ist laut Daten der Landessportbünde für 2024 jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche in Deutschland Mitglied in einem SportvereinVgl. DOSB Redaktion, „Rekordzahlen im deutschen Sport - Kinder und Jugendliche im Fokus“ (zuletzt abgerufen am 15.09.2024). und könnte somit mittelbar von ausreichend engagierten Ehrenamtlichen bzw. Übungsleiterinnen und -leitern profitieren. Das Engagement und die Mitgliedschaft in Vereinen ist weit mehr als nur Freizeitbeschäftigung, sondern kann maßgeblich zur Herausbildung der eigenen Persönlichkeit beitragen und bietet Bildungschancen durch informelles Lernen.Vgl. Marion Golenia und Nils Neuber, „Bildungschancen in der Kinder- und Jugendarbeit – eine Studie zum informellen Lernen im Sportverein“, in Informelles Lernen im Sport, hg. von Nils Neuber (VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010), 189–209.

Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck

§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO

Die vorgesehene Änderung soll den umfangreichen Katalog gemeinnütziger Zwecke nach § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ergänzen. Künftig soll in die Liste der gemeinnützigen Zwecke auch die Klarstellung aufgenommen werden, dass E-Sport als Sport gewertet wird, vgl. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO. Die geplante Klarstellung, dass es sich bei E-Sport um Sport handelt bzw. dieser so gewertet wird, führt rechtlich dazu, dass E-Sport-Tätigkeiten von Steuervergünstigungen und anderen durch die mit der rechtlichen Stellung einer Gemeinnützigkeit einhergehenden Vorteile profitieren können.

Beim E-Sport („elektronischer Sport“) treten Menschen in digitalen Wettkämpfen gegeneinander an, indem sie mit Tastatur, Controller oder anderen Geräten Videospiele auf dem Computer oder der Konsole spielen.Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 36. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bedeutet Steuervergünstigungen und einen privilegierten Status für Vereine, die den E-Sport fördern. Sie bringt jedoch auch Einschränkungen mit sich. Gemeinnützige Körperschaften müssen die Regeln des Jugendschutzes beachten. Spiele ohne USK Freigabe sind nicht erlaubt. Spiele, die brutale Gewalt oder das Töten von Menschen realistisch darstellen oder akzeptieren sowie die Menschenwürde verletzen, verstoßen ebenfalls gegen diesen Grundsatz. Gleiches gilt für Online-Glücksspiele.Vgl. „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025“, 36.

Für Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer Freizeit gerne E-Sports spielen oder diesen zuschauen, können diese Regeln einen gewissen Jugendschutz bedeuten. Die geplante Aufnahme von E-Sports in den Katalog gemeinnütziger Zwecke kann für Jugendliche und junge Erwachsene, die dieses Hobby ausüben, bedeuten, dass ihr Interesse an diesen Spielen mehr Förderung durch Vereine und gesellschaftliche Anerkennung erhalten kann. Dies könnte allerdings auch dazu führen, dass junge Menschen mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen. Eine Studie zeigt, dass übermäßiger Medienkonsum wesentlich zum Bewegungsmangel von Kindern beiträgt und in der Folge zu Rückenproblemen und negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit führen kann.Vgl. Annika Wigger, „Bildschirmzeit vs. Bewegungszeit – Die richtige Balance zwischen Medienkonsum und Bewegung bei Kindern“ (Angewandte Kindermedienforschung (IfaK), 2024), https://ifak-kindermedien.de/freizeit-und-spass/bildschirmzeit_vs_bewegungszeit_kinder/ (zuletzt abgerufen am 15.09.2024).

Quellen

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