Quellen
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt in erster Linie darauf ab, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Für den Jugend-Check relevant sind die Einführung einer Teilkrankschreibung sowie die Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte.Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (29.04.2026), 68; 119–20. Anlass hierfür ist eine erhebliche strukturelle Finanzierungslücke, die ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zu einem deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge führen würde.Vgl. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 1.
Zusammenfassung möglicher Auswirkungen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
- Die Einführung eines Teilkrankengeldes und einer Teilkrankschreibung (§§ 44c Abs. 1 und 2; 44d Abs. 1 SGB V) könnte helfen, finanzielle Folgen einer länger andauernden Erkrankung abzufedern und jungen Menschen die Chance zu einer schrittweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag geben. Gleichzeitig könnten sich junge Menschen dadurch aber auch unter Druck gesetzt fühlen, trotz nicht vollständiger Genesung, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.
- Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte (§ 61 Abs. 1 SGB V ) könnten dazu führen, dass junge Menschen, die von Krankheit betroffen sind, finanziell belastet werden. Auch kleinere Beträge können dazu beitragen, finanzielle Notlagen bei jungen Menschen zu verschärfen.
Betroffene Gruppen junger Menschen
Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die gesetzlich versichert sind und aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen.
Betroffen sind außerdem auch gesetzlich versicherte junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die die Zuzahlungen für Arzneimittel oder Krankenhausaufenthalte leisten müssen.
Jugendrelevante Auswirkungen
Jugendrelevante Änderungen der GKV‑Reform
§§ 44c Abs. 1 und 2; 44d Abs. 1; 61 Abs. 1 SGB V
Der Gesetzentwurf sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das darauf abzielt, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung stärker an die Einnahmenentwicklung zu koppeln.Vgl. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 2. Es sollen die Teilarbeitsunfähigkeit bzw. das Teilkrankengeld eingeführt werden, vgl. §§ 44c und 44d SGB V. Versicherte sollen bei länger andauernden Erkrankungen mit Zustimmung des Arbeitgebers ihre Tätigkeit in reduziertem Umfang fortführen können. Voraussetzung soll sein, dass sie sich hierzu gesundheitlich in der Lage sehen und dass dies ärztlich bestätigt wird; die Teilnahme soll auf freiwilliger Basis erfolgen, vgl. § 44c Abs. 1 und 2 SGB V. Die erbrachte Arbeitsleistung soll anteilig vergütet werden, während das Teilkrankengeld ergänzend und ungekürzt gewährt werden soll, vgl. § 44d Abs. 1 SGB V.
Schließlich werden auch die Zuzahlungen für Leistungen der GKV angehoben: Der Mindestbetrag für Arzneimittel soll von 5 Euro auf 7,50 Euro steigen, der Höchstbetrag von 10 Euro auf 15 Euro, wobei für Krankenhausaufenthalte ein Eigenanteil von 15 Euro pro Tag anfallen soll, vgl. § 61 Abs. 1 SGB V.
Die Einführung umfassender Leistungsanpassungen könnte sich auf junge Menschen, die gesetzlich versichert sind und aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden, in mehrfacher Hinsicht auswirken.
Durch die Einführung einer Teilkrankschreibung und die Möglichkeit des Bezugs von Teilkrankengeld könnten nicht nur die finanziellen, sondern auch die sozialen Folgen längerer Krankheitsphasen für junge Menschen begrenzt werden. Bei nicht nur geringfügigen Erkrankungen, die dennoch eine eingeschränkte Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ermöglichen, könnten junge Menschen davon profitieren, dass langfristige Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit vermieden, die Rückkehr in den Arbeitsprozess erleichtert und die Verbindung zum Arbeitsplatz erhalten werden könnten.Vgl. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 116. Vor allem im Hinblick auf psychische Erkrankungen, deren Häufigkeit unter jungen Menschen höher ist als bei älterenVgl. Susanne Hildebrandt u. a., Gesundheitsreport 2025 Analyse der Arbeitsunfähigkeiten Mythos Rekordkrankenstand. Generation Z in der Arbeitswelt., no. 55, Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung (2025), 144–45. und die möglicherweise längere Krankheitsverläufe zur Folge haben, könnte eine Teilkrankschreibung helfen, sich nach längerer Arbeitsunfähigkeit langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Gleichzeitig könnte die Teilzeitkrankschreibung aber auch dazu führen, dass sich junge Menschen verpflichtet fühlen, ihre Tätigkeit vorzeitig wieder aufzunehmen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sie diese noch nicht lange ausüben. So hat eine Umfrage aus dem Jahr 2025 ergeben, dass 38,7 Prozent der Beschäftigten bis 24 Jahre Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber aufgrund häufigerem Krankmeldens haben, während dies bei Beschäftigten ab 50 Jahren nur noch auf 20,6 Prozent zutrifft.Vgl. Hildebrandt u. a., Gesundheitsreport 2025 Analyse der Arbeitsunfähigkeiten Mythos Rekordkrankenstand. Generation Z in der Arbeitswelt., 115, abgerufen am 04.05.2026. Trotz der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Teilzeitkrankschreibung könnten sich junge Menschen aus finanziellen oder strukturellen Gründen dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ohne vollständig genesen zu sein.
Zudem könnte sich die Erhöhung der Eigenanteile bei Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten auf die finanziellen Mittel junger Menschen auswirken. Insbesondere ein Anstieg des Eigenanteils bei Krankenhausaufenthalten um 50 Prozent – von 10 auf 15 Euro pro Tag – könnte dazu führen, dass junge Menschen, die auf einen längeren Krankenhausaufenthalt angewiesen sind, zusätzlich erheblich finanziell belastet werden. Denn selbst kleinere Ausgaben im alltäglichen Leben – wie etwa höhere Beiträge zu Medikamenten – können sich auf die finanzielle Lage junger Menschen auswirken.Vgl. Katrin Seefried, Überschuldung junger Menschen: Ursachen, Risiken, Lösungen, Sparkassen-Versicherung Sachsen, 13. Februar 2025, https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/ueberschuldung-junger-menschen/, abgerufen am: 04.05.2026.