Ziel des Gesetzentwurfs
Ziel des Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist es, das Leistungsangebot des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) weiter zu verbessern, um stetig hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die höherqualifizierende Berufsausbildung damit insgesamt in ihrer Attraktivität zu steigern.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (24.03.2026), 1.
Die Änderungen sollen zum 01.08.2027 in Kraft treten, vgl. Art. 2 5. AFBG-ÄndG.
Zusammenfassung möglicher Auswirkungen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
- Künftig soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG). Zudem soll der Erlassbetrag des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Bestehen der Fortbildungsprüfung von 50 auf 60 Prozent erhöht werden (§ 13b Abs. 1 AFBG). Dies kann dazu führen, dass junge Menschen bei ihrer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme eine stärkere finanzielle Entlastung als bisher erfahren und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden.
- Weiterhin soll der maximale Gesamtbetrag für die Förderung der Erstellung des Meisterstücks oder gleichwertigen Aufgaben von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFBG). Dadurch können gestiegene Materialkosten, z.B. für Holz oder Metall, leichter aufgefangen werden und junge Menschen bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden.
- Insgesamt kann die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich langfristig bessere berufliche Chancen für sie eröffnen, wie z.B. der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium.
Betroffene Gruppen junger Menschen
Normadressatinnen und -adressaten sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen bis 27 Jahre, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren oder absolvieren möchten und dazu Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz beziehen. Im Jahr 2024 erhielten rund 189.700 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), „Aufstiegs-BAföG: Zahl der Geförderten im Jahr 2024 nahezu unverändert“, 2025, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_229_214.html (zuletzt abgerufen am 22.04.2026). Von der Gesamtzahl der Personen waren circa 41 Prozent der Personen unter 25 Jahren sowie 26 Prozent zwischen 25 und 30 Jahren alt.Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 21421-0006: Aufstiegs-BAföG - Geförderte Personen (Bewilligung): Deutschland, Jahre, Voll-/Teilzeit, Geschlecht, Altersgruppen, Fortbildungsstätte (2024), https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=21421-0006&bypass=true&levelindex=0&levelid=1711359188108#abreadcrumb (eigene Berechnung; zuletzt abgerufen am 23.04.2026).
Jugendrelevante Auswirkungen
Steigerung der Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen durch Anhebung des Umfangs der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen
§§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2; 13b Abs. 1 AFBG
Einzelne finanzielle Unterstützungsmaßnahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sollen für Berechtigte erhöht werden. Zukünftig soll der einkommens- und vermögensunabhängige Maximalbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro erhöht werden, vgl. § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG. Darüber hinaus soll der maximale Gesamtbetrag für die Förderung der Erstellung des Meisterstücks oder gleichwertiger Aufgaben von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden, vgl. § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFBG.
Auch der Erlassbetrag für Darlehensnehmerinnen und -nehmer nach dem AFBG soll durch das Gesetz um zehn Prozent erhöht werden. Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung sollen 60 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFGB erlassen werden, vgl. § 13b Abs. 1 AFBG. Das bedeutet, dass künftig lediglich 40 Prozent der Darlehenssumme zurückgezahlt werden müssen.
Die Erhöhung einzelner finanzieller Unterstützungsmaßnahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sowie der Darlehensteilerlass bei Bestehen der Fortbildungsprüfung kann dazu beitragen, dass junge Menschen bei ihrer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme eine stärkere finanzielle Entlastung als bisher erfahren. So fallen beispielsweise für den Besuch der Meisterschule Kosten bis zu 10.000 Euro oder mehr für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für Materialien zur Erlangung des Meisterabschlusses an.Vgl. IG Metall, „Karrierechancen mit der Meisterausbildung“, 2025, https://www.igmetall.de/jugend/junge-beschaeftigte/weiterbldung-und-foerdermoeglichkeiten/meister-bafoeg-was-muss-man-wissen (zuletzt abgerufen am 23.04.2026). Dies führt häufig dazu, dass Betroffene angesichts der hohen Ausbildungskosten daran gehindert werden, eine Meisterausbildung anzustreben.Vgl. Deutsche Handwerk Zeitung, „Meisterausbildung. Meister werden: 7 Fragen und Antworten“, 2022, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/der-weg-zum-meister-was-sie-wissen-muessen-146665/ (zuletzt abgerufen am 23.04.2024). Durch die nunmehr geplanten Erweiterungen des Förderrahmens bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die maximale Kostenübernahme für das Meisterstück könnten für junge Menschen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten, mögliche finanzielle Einstiegshürden abgebaut werden.Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, 2. Durch die Erhöhung können zudem gestiegene Materialkosten, z.B. für Holz oder Metall, leichter aufgefangen werden, wodurch junge Betroffene bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden können. Insbesondere junge Menschen haben in der Regel u.a. aufgrund ihres Alters weniger finanzielle Rücklagen und sind vielfach auf staatliche Unterstützung angewiesen.Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), „Tag der Jugend: 60 % der 15- bis 24-Jährigen lebten 2023 hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung“, 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N040_13_12.html (zuletzt abgerufen am 23.04.2026). Durch die Erhöhung der Fördermaßnahmen könnte vermieden werden, dass sie für die berufliche Fortbildung Schulden aufnehmen müssen.
Der geplante höhere Darlehensteilerlass könnte zudem junge Förderungsberechtigte motivieren, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen, auch wenn sie dafür Schulden aufnehmen müssen. Ein erfolgreiches Bestehen der Fortbildungsprüfung kann das finanzielle Risiko junger Förderungsberechtigter senken, was wiederum einen Anreiz darstellen kann, eine Aufstiegsfortbildung zu beginnen. Insgesamt kann die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich somit fortan mehr junge Menschen für eine solche Ausbildungsfortbildung entscheiden. Damit werden jungen Betroffenen langfristig bessere berufliche Chancen eröffnet, wie beispielsweise der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium.Vgl. Deutsche Handwerk Zeitung, „Studium ohne Abitur. Wegweiser für Meister und Gesellen“, 2024, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wegweiser-fuer-meister-und-gesellen-145849/ (zuletzt abgerufen am 23.04.2026).