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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
12. Mai 2026

Änderung des Fahrlehrergesetzes

Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Stand: 04.05.2026)

Ressort: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Fahrschulausbildung zu novellieren und zukunftsfähig zu gestalten.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (04.05.2026), 1. Dazu soll u. a. eine Reform der Fahrschulausbildung erfolgen, um die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, 1.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Künftig soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, durch die der Fahrpraxiserwerb der Fahrzeug Klasse B unter Anleitung zeitlich befristet und wissenschaftlich begleitet im Rahmen einer Experimentierklausel erprobt werden kann (§ 2e StVG). Junge Menschen könnten vor der Führerscheinprüfung unter Anleitung – etwa durch Eltern oder andere zugelassene Begleitpersonen – praktische Fahrerfahrung sammeln und dadurch mehr Routine im Straßenverkehr entwickeln. Dies kann den Bedarf an zusätzlichen, kostenpflichtigen Fahrschulstunden reduzieren und den Führerscheinerwerb insgesamt kostengünstiger gestalten.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die eine Fahrausbildung der Klasse B (PKW bis 3,5 t) absolvieren möchten. Im Jahr 2025 lag der Anteil der 17- bis 20-Jährigen in Deutschland, die über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen, bei rund 41 Prozent. Im Jahr 2015 lag der Wert noch etwa zehn Prozentpunkte darüber und ging seitdem kontinuierlich zurück.Vgl. Statista, „Straßenverkehr. Immer weniger junge Menschen haben einen Führerschein“, 2026, https://de.statista.com/infografik/35838/anteil-der-17-20-jaehrigen-in-deutschland-mit-einer-fahrerlaubnis-der-klasse-b/ (zuletzt abgerufen am 05.05.2026).

Jugendrelevante Auswirkungen

Experimentelle Einführung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung

§ 2e Abs. 1, 2, 3 und 4 StVG

Die Fahrausbildung in Deutschland erfolgte bislang ausschließlich durch Fahrschulen.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, 55. Künftig soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Fahrpraxiserwerb der Fahrzeug Klasse B unter Anleitung zeitlich befristet und wissenschaftlich begleitet im Rahmen einer Experimentierklausel erprobt werden kann, vgl. § 2e Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dabei soll ausnahmsweise vom Grundsatz des § 2 Absatz 1 Satz 1 StVG abgewichen werden können, wonach im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Fahrerlaubnis gefahren werden darf.

Die Genehmigung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung soll auf Antrag des Teilnehmenden unter festgelegten Bedingungen erteilt werden: gesundheitliche, charakterliche und fahreignungsbezogene Anforderungen, erforderliches Mindestalter, entsprechender Versicherungsschutz und kein Widerruf der Genehmigung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung, vgl. § 2e Abs. 2 Nr.1-4 StVG. Die Befähigung soll das Bestehen der theoretischen Prüfung sowie die Absolvierung der Einweisung und von sechs Stunden fahrpraktischen Unterrichts voraussetzen.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, 56. Ein Nachweis der Befähigung soll nicht bereits bei Antragstellung erforderlich sein, sondern soll bei Beginn des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung vorliegen, vgl. § 2e Abs. 2 S. 2 StVG. Damit soll insbesondere auf teilweise verzögerte Bearbeitungszeiten in den Behörden reagiert werden.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, 56. Auf dieser Grundlage soll eine Rechtsverordnung bundesweit festlegen, unter welchen klaren Bedingungen das begleitete Fahren im Rahmen dieser Erprobung erlaubt sein soll, vgl. § 2e Abs. 4 StVG.Vgl. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, 56.

Mit dem Gesetz wird die Grundlage für eine experimentelle Erprobung zur Einführung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung geschaffen. Diese Grundlage kann in Zusammenhang mit der noch zu erlassenden Rechtsverordnung dazu führen, dass für junge Menschen potentiell geringere Kosten für den Erwerb des PKW-Führerscheins anfallen. Die Kosten für den PKW-Führerschein (Klasse B) liegen im Durchschnitt bei circa 3.400 Euro.Vgl. Bundesministerium für Verkehr, „Reform des PKW-Führerscheins (aktueller Stand der Verhandlungen der Arbeitsgruppe mit den Ländern)“, 2026, https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html#:~:text=Die%20Kosten%20f%C3%BCr%20einen%20Pkw,3.400%20Euro. (zuletzt abgerufen am 05.05.2026). Dies hat zur Folge, dass immer mehr junge Menschen finanziell nicht in der Lage sind, eine Fahrausbildung zu absolvieren.Vgl. Statista, „Straßenverkehr. Immer weniger junge Menschen haben einen Führerschein“ (zuletzt abgerufen am 05.05.2026). Darüber hinaus sind die Führerscheinprüfungen sowohl in der Theorie als auch in Praxis komplexer und umfangreicher geworden, wodurch die Durchfallquoten unter jungen Menschen hoch sind.Vgl. TÜV Verband, „Erstmals mehr als 2 Millionen Fahrprüfungen 2024 – viele scheitern, Betrug nimmt zu“, 2025, https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/mehr-als-2-millionen-fahrpruefungen (zuletzt abgerufen am 05.05.2026); Vgl. Statista, „Straßenverkehr. Immer weniger junge Menschen haben einen Führerschein“ (zuletzt abgerufen am 05.05.2026). Der Fahrpraxiserwerb unter Anleitung könnte bewirken, dass junge Menschen vor der eigentlichen Führerscheinprüfung mehr Fahrpraxis und Routine – z. B. mit ihren Eltern oder anderen zugelassenen Begleitpersonen – im Straßenverkehr erlangen. Dies kann weniger zusätzliche kostenpflichtige Fahrschulstunden nötig machen. Insgesamt kann dies den Führerscheinerwerb kostengünstiger gestalten und für junge Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen sowie ihre Mobilität fördern.

Junge Menschen, denen keine geeignete Begleitperson mit einem Fahrzeug zur Verfügung steht, könnten hingegen nicht von der geplanten Einführung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung profitieren. Sie wären weiterhin auf kostenpflichtige Fahrschulstunden im bisherigen Umfang angewiesen. Dies könnte insbesondere junge Menschen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten benachteiligen.

Quellen

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