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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
22. Juli 2026

Stärkung nationale Suizidprävention (21. LP)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Stand: 25.06.2026)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG), um effektiv und nachhaltig die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu stärken. Hierfür sollen verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden, die der Unterstützung von Betroffenen dienen und die Prävention von Suiziden und Suizidversuchen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit stärken.Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (25.06.2026), 14. In diesem Zusammenhang soll eine Bundesfachstelle für Suizidprävention installiert werden, die mit der Aufgabe der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention betraut werden soll.Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 14 f.

Zusammenfassung möglicher Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Durch die Verabschiedung eines eigenen SuizidPrävG sowie den Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention sollen zielgruppenorientierte Informationen zum Thema Suizidprävention entwickelt und veröffentlicht werden (§ 4 S. 1 Nr. 3 SuizidPrävG). Hierdurch könnten für junge Menschen mit Suizidgedanken altersgerechte Aufklärungsangebote entstehen, die es ihnen ermöglichen, auf entsprechende Hilfsangebote aufmerksam zu werden. Die Inanspruchnahme kann dem Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit dienen.
  • Die Bundesfachstelle für Suizidprävention soll evidenzbasierte Maßnahmen zur Suizidprävention entwickeln (§ 4 SuizidPrävG), wodurch altersgerechte und zielgruppenspezifische Angebote entstehen könnten. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen Hilfsangebote aufgezeigt bekommen und konkrete Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. So kann etwa eine zentrale Krisenrufnummer, die durchgängig erreichbar ist, eine niederschwellige und anonyme Unterstützung in Krisensituationen darstellen.
  • Ferner sollen einheitliche Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme zur Suizidprävention für Berufe, die regelmäßig mit Suizidalität konfrontiert sind, entwickelt werden (§ 4 S. 1 Nr. 8 SuizidPrävG). Dies könnte ein Schritt sein, Lehrkräfte im Umgang mit dem Thema Suizidalität zu sensibilisieren, wodurch sie betroffene Schülerinnen und Schülern ggf. besser auf Hilfsangebote hinweisen und sie an Orten ihres Aufwachsens erreichen können.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und -adressaten des Gesetzesentwurfs sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Suizidgedanken haben und Unterstützung zur Prävention in Anspruch nehmen möchten.

Auch betroffen sind junge Menschen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren, die als Zu- und Angehörige mit dem Thema Suizid konfrontiert sind oder sich informieren möchten. Sie können beispielsweise als Freundinnen und Freunde, Kinder oder Partnerinnen oder Partner von Menschen mit Suizidgedankenbetroffen sein.

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 10.372 Suizide verzeichnet, davon wurden 861 in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen begangen. Dies entspricht 8,3 Prozent aller Suizide.Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle: Anzahl der Suizide nach Altersgruppen in Deutschland insgesamt für das Jahr 2024 (2025), https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/sterbefaelle-suizid-erwachsene-kinder.html (Eigene Berechnung. Zuletzt abgerufen am 16.07.2026).

Obgleich somit vollendete Suizide bei Kindern und Jugendlichen verhältnismäßig selten auftreten, stellen sie unter jungen Menschen dennoch die zweithäufigste Sterbeursache (nach Unfällen) dar.Vgl. R. Bingert u. a., „Suizide von Minderjährigen – retrospektive 22-Jahres-Analyse des Leichenschau- und Obduktionsgutes des Instituts für Rechtsmedizin Rostock“, Rechtsmedizin 33, Nr. 5 (2023): 396–402. Suizidgedanken und Suizidversuche kommen bei Jugendlichen jedoch häufiger vor; so wurden im Rahmen von Schulstichproben Suizidgedanken von 36,4–39,4 Prozent und Suizidversuche von 6,5–9,0 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler erhoben.Vgl. Merle Becker und Christoph U. Correll, „Suizidalität im Kindes- und Jugendalter“, Deutsches Ärzteblatt, Nr. 5 (2020): 222–28.

Hinsichtlich der Verteilung über die Geschlechter lässt sich feststellen, dass – im Gegensatz zur Rate der vollendeten Suizide – Mädchen beziehungsweise junge Frauen (14–24 Jahre) deutlich häufiger Suizidgedanken haben als junge Männer.Vgl. Becker und Correll, „Suizidalität im Kindes- und Jugendalter“.

Jugendrelevante Auswirkungen

Suizidprävention durch koordinierte Aufklärungsarbeit

§§ 1 und 4 SuizidPrävG

Das geplante SuizidPrävG verfolgt das Ziel, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden von Menschen aller Altersgruppen zu verbessern und zu stärken, vgl. § 1 S. 1 SuizidPrävG. Betroffene sollen frühzeitige und umfassende Unterstützung erfahren, damit suizidalem Verlangen vorgebeugt werden kann, vgl. § 1 S. 2 SuizidPrävG. Zudem sollen die Themen Suizid und Suizidalität enttabuisiert werden, vgl. § 1 S. 2 SuizidPrävG.

Zur Zielerreichung bzw. Unterstützung soll eine Bundesfachstelle für Suizidprävention (Bundesfachstelle) im Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet werden, vgl. § 4 SuizidPrävG. Ihre Kernaufgabe soll in der Umsetzung und Konzeption von zielgerichteten und evidenzbasierten Maßnahmen zur Suizidprävention sowie in der fachlichen Unterstützung anderer Akteure liegen, die ebenfalls im Bereich der Suizidprävention agieren, vgl. § 4 SuizidPrävG. Zu den im Gesetz genannten Aufgaben sollen unter anderem die Entwicklung und Veröffentlichung von allgemeinen und zielgruppenorientierten Informationen zum Thema Suizidprävention gehören, vgl. § 4 S. 1 Nr. 3 SuizidPrävG. Bestehende Telefon-Beratungsangebote sollen zu einer bundesweiten, zentralen und unentgeltlichen Rufnummer verbunden werden, vgl. § 4 S. 1 Nr. 1 SuizidPrävG. Darüber hinaus soll es in der Zuständigkeit der Bundesfachstelle liegen, die derzeitig bestehenden Informations- und Beratungsangebote der verschiedenen Akteure im Kontext der Suizidprävention, wie Bund und Länder, untereinander bekannt zu machen sowie die Zusammenarbeit untereinander zu begleiten und zu beraten, vgl. § 4 S. 1 Nr. 4-6 SuizidPrävG. Auch der Bereich der Suizidpräventionsforschung soll als Aufgabe der Bundesfachstelle festgesetzt werden, vgl. § 4 S. 1 Nr. 9 SuizidPrävG. Die Bundesfachstelle soll zum Aufbau eines digitalen Verzeichnisses beitragen, in welchem bundesweite und überregionale Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote der Länder und der weiteren Akteure im Bereich der Suizidprävention zusammengefasst sind, vgl. § 4 S. 1 Nr. 4 SuizidPrävG. Zur Unterstützung von Berufsträgern in Berufen, die regelmäßig mit Suizidalität konfrontiert sind, soll die Bundesfachstelle unter Einbeziehung der Berufsverbände und Kammern Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsangebote verfassen und deren Umsetzung fördern, vgl. § 4 S. 1 Nr. 8 SuizidPrävG.

Die im Gesetzentwurf beschriebene Absicht, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden durch verschiedene Maßnahmen der „Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung“Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 2. zu fördern, kann jungen Menschen mit Suizidgedanken helfen, mögliche Auswege aus Notsituationen aufgezeigt zu bekommen. Aufklärungsarbeit, z. B. in Bezug auf psychische Gesundheit und Suizidalität, kann insbesondere im Jugendalter, einer sensiblen Phase des Erwachsenwerdens, von herausragender Bedeutung sein. Der Übergang von der Kindheit ins Erwachsenenalter ist gekennzeichnet durch Veränderungen, diverse Entwicklungsaufgaben sowie Orientierungssuche und kann sich teilweise als so schwierig gestalten, dass er von verschiedenen Krisen überschattet werden kann.Vgl. Beate Herpertz-Dahlmann u. a., „Erwachsenwerden ist schwer: Psychische Störungen in der Adoleszenz“, Deutsches Ärzteblatt, Nr. 7 (2013): 322–29. Durchleben Jugendliche in dieser Phase belastende Lebensereignisse (z. B. sexuellen Missbrauch), haben sie ein konfliktreiches psychosoziales Umfeld (z. B. Scheidung der Eltern, mangelnde Betreuung) oder psychische Grunderkrankungen (z. B. Depressionen), können sich Suizidgedanken entwickeln.Vgl. Neurologen und Psychiater im Netz, Mögliche Ursachen für Suizidabsichten und Suizid bei Kindern und Jugendlichen (o. J.), https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugendpsychiatrie-psychosomatik-und-psychotherapie/warnzeichen/suizidabsichten-suizidversuch/moegliche-ursachen/ (zuletzt abgerufen am 16.07.2026). Ferner kann der in diesem Alter oft intensive Umgang mit sozialen Netzwerken bestehende Krisen junger Menschen verfestigen. Betroffene können durch einen unreflektierten Konsum sozialer Medien den Eindruck bekommen, „andere Gleichaltrige hätten ihr Leben viel besser im Griff, seien glücklicher, „normaler“, da in dieser Lebensphase oftmals noch „Selbstschutzstrategien“ fehlten.Malteser, Suizidgefährdung: Junge Menschen sind besonders betroffen (o.J.), https://www.malteser.de/aware/hilfreich/fruehwarnzeichen-erkennen-suizidgefaehrdung-bei-jugendlichen.html (zuletzt abgerufen am 16.07.2026). Allgemein erleben Kinder und Jugendliche bei der Nutzung des Internets „vielfältige psychische Belastungen – etwa Suchtentwicklung, Angst, Depression sowie Traumatisierungen durch Cybergewalt oder sexualisierte Übergriffe“.Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, Hrsg., Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen. Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (BMBFSFJ, 2026), 60, https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/290236/32c7a742b1ee00b498fca42c37784c99/20260624-handlungsempfehlungen-expertenkommission-kinder-und-jugendmedienschutz-data.pdf (zuletzt abgerufen am 16.07.2026).

Vor diesem Hintergrund soll das SuizidPrävG darauf hinwirken, dass „das gesellschaftliche Bewusstsein für Suizid und seine Vermeidbarkeit wächst“.Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 13. Je nach konkreter Umsetzung dieser Bestrebung kann dies zu einer Sensibilisierung betroffener oder gefährdeter Jugendlicher hinsichtlich bestehender Hilfsangebote führen. Aber auch andere, mit jungen Menschen in Kontakt stehende Personengruppen, könnten auf mögliche Risikofaktoren, Warnsignale und/oder Hilfsangebote hingewiesen werden und so als Unterstützerinnen oder Unterstützer für suizidgefährdete junge Menschen auftreten. Zudem könnte in diesem Rahmen eine Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, die Suiziden häufig vorangehen, die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten senken.Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 38.

Durch den Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention sollen konkrete Maßnahmen zur Suizidprävention entwickelt werden. Ein altersgerechtes und zielgruppenspezifisches Angebot könnte dazu beitragen, dass junge Menschen Hilfsangebote aufgezeigt bekommen und konkrete Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. So kann beispielsweise eine zentrale Krisenrufnummer durch ihre leichte Erreichbarkeit und anonyme Nutzung eine Unterstützung in Krisensituationen darstellen.Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 36. Informations-, Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen müssen stets niedrigschwellig und vor allem unter jungen Menschen bekannt sein, damit sie eine Wirkung entfalten können. Da digitale Medien im Alltag von jungen Menschen eine wichtige Rolle spielen,Vgl. Deutsches Jugendinstitut, Medien (2026), https://www.dji.de/themen/medien.html (zuletzt abgerufen am 16.07.2026). könnte der Aufbau eines digitalen Verzeichnisses für Jugendliche eine altersgemäße Maßnahme sein, Informationen zu Hilfsangeboten in Krisensituation zu verbreiten. Generell können soziale Medien bei der Suizidprävention eine tragende Rolle spielen, indem eine Sensibilisierung und Bekanntmachung spezifischer Themen und Angebote über die den Jugendlichen vertrauten Kanäle ausgespielt werden – sofern die Inhalte seriös sind und aus vertrauenswürdigen Quellen stammen.

Da jedoch nicht alle Jugendlichen in Notsituationen aktiv selbst nach Hilfsangeboten suchen oder diese wahrnehmen können, kommt den relevanten Orten des Aufwachsens – maßgeblich den Schulen – auch eine tragende Rolle bei der Aufklärungs- und Enttabuisierungsarbeit zu. Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass „Schulprogramme zur Förderung der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen Suizide reduzieren“.Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 37. Hierbei können die in § 4 SuizidPrävG vorgesehenen einheitlichen Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme, z. B. für Beschäftigte an allgemein- und berufsbildenden Schulen,Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, 39 f. ein Schritt sein, Lehrkräfte im Umgang mit dem Thema Suizidalität zu sensibilisieren. Dies könnte dazu führen, dass Lehrkräfte besser erkennen können, wenn Schülerinnen und Schüler aus ihren Problemlagen nicht mehr herausfinden. So könnten sie ihnen an den Orten ihres Aufwachsens ggf. mögliche Hilfsangebote aufzeigen. Eine präventive Wirkung könnte zudem durch thematische Projekte sinnvoll sein.

Letztlich könnte der Gesetzentwurf auch Auswirkungen auf die Gesundheit von jungen Menschen haben, die als Zu- und Angehörige mit dem Thema Suizid konfrontiert sind oder sich informieren möchten. Sie können beispielsweise als Freundinnen und Freunde oder Partnerinnen oder Partner die für sie notwendigen Informationen und altersspezifischen Hilfsangebote (z. B. Gesprächsformate) finden und so einen Umgang mit dem Thema erlernen, ihre eigene psychische Gesundheit schützen und ggf. ihren gefährdeten Angehörigen oder Freundinnen bzw. Freunden Unterstützungsleistungen aufzeigen.

Anmerkungen und Hinweise

Bei der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen sollte stets auch die Rolle der betroffenen Familien berücksichtigt werden. So konnten Untersuchungen zur Suizidalität im Kindes- und Jugendalter zeigen, dass „vor allem familienzentrierte Angebote, […] positive Effekte hinsichtlich der Reduktion von Suizidgedanken und -versuchen [haben]“.Becker und Correll, „Suizidalität im Kindes- und Jugendalter“, 222.

Die Bundesfachstelle soll hauptsächlich begleitend tätig werden, was die Abstimmung verschiedener Maßnahmen untereinander und die Bereitstellung passgenauer Hilfeketten verschiedener Institutionen im Vergleich zum Status Quo nicht unbedingt für junge Menschen vereinfachen muss. Inwiefern junge Menschen erreicht werden können, hängt davon ab, wie sich die Präventionsbestrebung der Bundesfachstelle ganz konkret auf die Angebote verschiedener, im Feld tätiger Akteure, auswirken.

Quellen

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